Archiv für September 2010

Baurekurs

Illustration: Baurekurs

Bauen ist oft mit zahlreichen rechtlichen Hürden verbunden. Verschiedene Gesetze sehen sowohl für den Bauherrn als auch für Dritte Rechtsmittel und Rechtsbehelfe vor, mit welchen sich die betroffenen Personen gegen die Entscheide der Behörden wehren können. Dies ist in erster Linie der Baurekurs.

Energetische Gebäudesanierung

Illustration: Energetische Gebäudesanierungen

Der Unterhalt und die Sanierung von Immobilien können in einem Widerspruch zu den Mieterinteressen stehen…

Wird ein Mietverhältnis im Hinblick auf eine umfassende Sanierung gekündigt, kann der Mieter die Kündigung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anfechten und eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen.

Höherer Verzugszins soll Zahlungsmoral verbessern

Illustration: Verzugszins

Im kaufmännischen Verkehr soll der Verzugszins von 5 auf 10 Prozent erhöht werden. Damit soll die Zahlungsmoral verbessert werden, indem ein Anreiz zur pünktlichen Bezahlung der Rechnungen geschaffen wird. Dies, da sich infolge der Wirtschaftskrise das Zahlungsverhalten der Unternehmen in der Schweiz deutlich verschlechtert hat.
Im nichtkaufmännischen Verkehr erachtet der Bundesrat hingegen eine Erhöhung des Verzugszinses als nicht sinnvoll, da es lediglich das Problem der Überschuldung vieler Konsumenten verschärfen würde.

Unternehmensnachfolge

Illustration: Unternehmensnachfolge

Umfragen zeigen, dass die Nachfolge im Familienunternehmen oft nicht frühzeitig genug geplant wird. Was können Unternehmer tun, um die Frage der Unternehmensnachfolge optimal zu regeln? Welche Faktoren müssen beachtet werden, um den Generationenwechsel im Unternehmen erfolgreich zu meistern?

Hier finden Unternehmer und Nachfolger umfangreiche Informationen und wertvolle Tipps.

Arbeitszeugnis

Illustration: Arbeitszeugnis

Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. jederzeit zuvor ein Arbeitszeugnis als sog. Vollzeugnis verlangen, welches Auskunft gibt über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Leistungen und Verhalten des Arbeitnehmers. Auf Verlangen des Arbeitnehmers kann sich das Arbeitszeugnis als sog. Arbeitsbestätigung auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränken.
Das Arbeitszeugnis sollte ein wohlwollendes, das Fortkommen nicht erschwerendes Referenzschreiben des Arbeitgebers über Arbeitsleistungen, Qualifikationen und Verhalten des Arbeitnehmers sein.

Mietvertrag

Illustration: Mietvertrag

Mietverträge unterscheiden sich je nach Mietobjekt, so z.B. der Wohnungsmietvertrag / Mietvertrag über Wohnräume oder der Geschäftsraummietvertrag / Mietvertrag über Geschäftsräume. Eine weitere wichtige Unterart des Mietvertrages ist der Untermietvertrag.

Auf unserer Websites finden Sie Informationen zu den verschiedenen Arten von Mietverträgen, den rechtlichen Bestimmungen zu Mietverträgen in der Schweiz sowie Muster-Mietvertäge zum Download.