Umstrukturierung von Unternehmen

Illustration: Umstrukturierung von Unternehmen

Eine Gesellschaft ist berechtigt, sich mit einer andern Gesellschaft zu vereinigen (Fusion), sich aufzuteilen (Spaltung), Betriebsteile bzw. Anlagevermögen ihres Unternehmens in eine Tochtergesellschaft auszulagern (Ausgliederung), sich eine neue Rechtsform zu geben (Umwandlung) und Vermögen an Dritt zu übertragen (Vermögensübertragung). Eine Umstrukturierung bezweckt durch Veränderung von Rechtsform oder im Gesellschaftsvermögen Transaktionen auf Gesellschaftsstufe.

Auf unserem Informationsportal finden Sie einen Überblick über Möglichkeiten und Vorgehen bei Umstrukturierungen sowie eine Linksammlung zum Thema Umstrukturierung von Unternehmen. Darin wird für die jeweiligen Veränderungen in der Gesellschaftszahl (Fusion, Spaltung und deren Unterformen), den Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften und die Vermögensverschiebungen (Umwandlung, Vermögensübertragung, asset-deal etc.) wie auch für den Unternehmensverkauf /-kauf (M&A; share deal) auf separate Websites mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Veränderungsmöglichkeiten verwiesen.

 

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