Neue Radar-Anlagen in der Schweiz

Illustration: Neue Radaranlagen in der Schweiz

Artikel zuletzt aktualisiert am 28. Juli 2011

Auf Schweizer Strassen werden zurzeit neue Radaranlagen getestet und installiert. Der neue Super-Radar erkennt nicht nur Geschwindigkeitsübertretungen und Nichtbeachtung eines Rotlichts, sondern zeichnet auch Vergehen wie zu nahes Auffahren, Überfahren der Sicherheitslinie oder Missachtung von Vortrittsrechten auf. Durch eine höhere Reichweite können mit den neuen Radar-Anlagen mehrere Fahrbahnen oder auch ganze Strassenkreuzungen überwacht werden. Die Geschwindigkeit wird zudem nicht mehr zu einem einzigen Zeitpunkt gemessen, sondern es wird für einen bestimmten Streckenabschnitt die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Fahrzeugs errechnet.

In der Schweiz werden jährlich 2,5 Mio. Motorfahrzeugführer von Radargeräten geblitzt. Mit den neuen Geräten wird sich diese Zahl sehr wahrscheinlich noch erhöhen. Während das BfU auf die bewiesene positive Wirkung von Radarkontrollen in der Unfallprävention verweist, vermuten andere hinter der neue Offensive der Polizei Abzockerei durch den Staat.

Das ASTRA verspricht sich von der neuen Radaranlagen eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. In Italien, Österreich oder Holland konnten im Zusammenhang mit der Abschnittsgeschwindigheitskontrolle eine starke Abnahme von Verkehrsunfällen und eine Verbesserung des Verkehrsflusses nachgewiesen werden. Das ASTRA wertet die Ergebnisse der Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle deshalb wissenschaftlich aus, um zu überprüfen, ob die neue Anlage ähnlich positive Folgen zeigt. Erste Ergebnisse sollen im Herbst 2011 publiziert werden.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA testet seit Herbst 2010 Radaranlagen für Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen (AGK) auf Nationalstrassen: Auf der A2 im Arisdorf-Tunnel sowie auf der A9 zwischen Aigle und Bex sind die ersten AKG-Anlagen der Schweiz in Betrieb.

Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle (AKG) im Arisdorftunnel seit Januar 2011

Abgeschlossen ist der Aufbau der neuen Anlage im Arisdorf-Tunnel auf der A2 im Kanton Basel-Landschaft. Vor und nach dem Arisdorf-Tunnel wurden in südlicher Fahrtrichtung zwei neue Portale installiert, welche die Kameras zur Erkennung der Kontrollschilder und der Geschwindigkeitssignalisation tragen. Die Kameras für die Beweisfotos befinden sich nach dem Tunnelausgang. Diese erste Anlage zur Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle (AKG) in der Schweiz im Arisdorftunnel auf der A2 hat am 13. Januar 2011 den Betrieb aufgenommen. Nach der Testphase im Herbst 2010 wurde die Anlage zugelassen und kann seither von der Polizei zum Nachweis von Geschwindigkeitsübertretungen eingesetzt werden. Seit Inbetriebnahme wird so die Einhaltung der Geschwindigkeit über einen Streckenabschnitt von 1,5 Kilometern kontrolliert. Doch die neue Radaranlage im Arisdorftunnel misst nicht nur die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen längeren Abschnitt, sie kann auch zwischen Personenwagen, Autobussen, Lastwagen und Fahrzeugen mit Anhängern unterscheiden und so die jeweils unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten kontrollieren. Zudem ist die Anlage mit einer dynamischen Geschwindigkeitsanzeige kombiniert, die automatisch umschaltet, wenn die Höchstgeschwindigkeit vorübergehend auf 80 km/h reduziert wird.

Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle (AKG) ab dem 30. Mai 2011 auch auf der A9

Auf der Autobahn A9 zwischen Aigle und Bex in Fahrtrichtung Wallis im Kanton Waadt ging am 30. Mai 2011 die zweite Abschnittsgeschwindigkeitskontrollanlage (AGK) in Betrieb. Wie auch die Anlage auf der A2, die seit Januar 2011 im Betrieb ist, kann die neue Radaranlage auf der A9 zwischen den unterschiedlichen Fahrzeugtypen unterscheiden und die jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten kontrollieren. Auf der 8 km langen Strecke der A9 wird die Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle vorerst mit einem portablen Kontrollgerät durchgeführt. Wie das Bundesamt für Strassen ASTRA bekannt gab, soll voraussichtlich ab 2012 die geplante fixe Anlage zur Anwendung kommen.

In den ersten vier Wochen wurden die korrekte Funktion der Anlage und die Datenverarbeitung durch die Polizei getestet. Ende Juli 2011 gab das ASTRA bekannt, dass die Testphase bis Ende August 2011 verlängert wird: „Während dem laufenden Betrieb wurden stark erhöhte Temperaturen im Gehäuse festgestellt. Dies hatte zur Folge, dass das Infrarot-Blitzgerät nicht durchgehend korrekt funktionierte. Die Geräte wurden gegen temperaturunempfindliche Systeme ausgetauscht, welche und nun über eine verlängerte Zeitdauer geprüft werden.“ Bis zum Abschluss der Testphase werden weiterhin keine Bussen erteilt; danach wird die Anlage scharf gestellt und durch die Polizei zur Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen genutzt. Die Kantonspolizei Waadt wird die Öffentlichkeit vor der Umstellung informieren.

Noch ist jedoch nicht klar, ob auf dem entsprechenden Streckenabschnitt auf der A9 eine fixe Abschnittsgeschwindigkeitskontrollanlage installiert werden soll: Dieser Entscheid wird auf der Basis der wissenschaftlich ausgewerteten Daten der Testphase gefällt und steht zurzeit noch aus.

 

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