Heirat: Das Namensrecht für Ehepaare

Illustration: Namensrecht für Ehepaare

Artikel zuletzt aktualisiert am 30.09.2011

Wer heiraten will, muss sich in der Schweiz noch immer für einen Familiennamen entscheiden – dies könnte sich jedoch schon bald ändern:

National- und Ständerat haben eine umfassende Revision des Namens- und Bürgerrechts gutgeheissen.

Im Jahr 2001 scheiterte ein erster Versuch, Frauen und Männer bei der Wahl von Familiennamen und Bürgerrecht gleich zu stellen. Zwei Jahre später initiierte die SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer mit der Parlamentarischen Initiative “Name und Bürgerrecht der Ehegatten. Gleichstellung.” den erneuten Versuch, das Namensrecht zu modernisieren.

Noch im Dezember 2009 sprach sich im Nationalrat die Mehrheitgegen eine grosse Reform aus: Verheiratete sollten lediglich ihren Ledignamen vor den Familiennamen setzen können, wenn die Familie den Namen des Partners führt. Der Rechtskommission des Ständerates reicht dies jedoch nicht: Anfang 2011 hat die Komission einstimmig einen Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches angenommen. Die Kommission sprach sich dafür aus, alle Fragen des Namensrechts zu regeln; das neue Recht sollte daher auch für gleichgeschlechtliche Paare gelten, die in registrierter Partnerschaft leben. Wie die Rechtskommission des Ständerates im Februar 2011 bekannt gab, sieht der Entwurf für die Gesetzesrevision vor, “dass grundsätzlich jeder Ehegatte seinen Namen sowie sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht behält. Daneben besteht die Möglichkeit einen gemeinsamen Familiennamen zu tragen. Kinder erhalten den allfällig festgelegten Familiennamen oder den Ledignamen, den ihre Eltern bei Eheschliessung bestimmen. Darüber hinaus hat die Kommission beschlossen, dass der Name des Kindes innerhalb eines Jahres seit Geburt des ersten Kindes auf den Ledignamen des anderen Elternteils geändert werden kann.”

Am 7. Juni 2011 sprach sich auch der Ständerat ohne Gegenstimme dafür aus, das Namensrecht grundlegend zu revidieren: “Eine Meier bleibt im Prinzip eine Meier, auch wenn sie einen Müller heiratet. Und Kinder sollen jenen Ledignamen tragen, den das Paar bei der Heirat bestimmt.” Die geplante Revision wurde im Ständerat mit 38 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Damit ging die Vorlage wieder zurück an den Nationalrat, der eine grosse Reform 2009 abgelehnt hatte.

In der Sitzung vom 1./2. September 2011 sprach sich zunächst die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates für das Prinzip der Unveränderlichkeit des Geburtsnamens und der vollumfänglichen Gleichstellung von Mann und Frau bei Namens- und Bürgerrecht aus. Die Kommission fasste mit 14 zu 5 Stimmen den Beschluss, dem Nationalrat zu beantragen, den Beschlüssen des Ständerates aus der Sommersession zu folgen.

Darauf folgte im Nationalrat wie bereits 2009 eine emotionale Debatte: Vor allem aus den Reihen der SVP kam Widerstand gegen das neue Namensrecht. So wurde die Meinung geäussert, es schade der Identität des Kindes, wenn es nicht mehr in die väterliche Linie eingeordnet werden (Yves Nidegger), oder dass Probleme bei der Genealogie entstehen könnten (Oskar Freysinger: “Was nützt es da, dass einer in seinem Leben einen einzigen Namen hat, wenn bei jeder Generation ein Supermarkt und ein Chaos in der Namenwahl entsteht?”). Ebenfalls kritisierten die Gegner, dass sich Eltern möglicherweise mit dem neuen Namensrecht nicht mehr auf einen Nachnamen für ihre Kinder einigen könnten. Dieser Einwand wurde jedoch von verschiedener Seite als realitätsfremd bezeichnet. Sor argumentierte Alec von Graffenried: “Bereits heute müssen sich die Eltern gemeinsam auf einen Vornamen ihrer Kinder einigen. Das klappt immer, und das klappt ohne Probleme. Wir kennen keine Kinder, die ohne Namen in der Welt herumspazieren.”). Justizministerin Sommaruga sprach sich ebenfalls für eine Revision des Namensrechts aus, da sie dem Grundsatz der Gleichberechtigung Rechnung trage.

Anders als noch zwei Jahre zuvor konnten sich die Befürworter des revidierten Namens- und Bürgerrechts in der grossen Kammer schlussendlich durchsetzen: In der Schlussabtimmung vom 30. September 2011 folgte der Nationalrat vollumfänglich den Beschlüssen des Ständerates; die Vorlage wurde mit 117 zu 72 Stimmen gutgeheissen.

Die Vorlage untersteht dem fakultativen Referendum. Wann das neue Namensrecht in Kraft tritt, ist zurzeit noch unklar.

Aktuell geltendes Namensrecht für Ehepaare

Zurzeit bestehen für Ehepaare noch die folgenden Möglichkeiten der Namensführung:

Wird vor der Heirat nichts unternommen, gilt automatisch der Name des Ehemannes als Familienname; die Ehefrau muss ihren Namen aufgeben. Möchte ein Paar den Namen der Braut als Familiennamen führen, muss vor der Heirat ein entsprechendes Gesuch mit der Angabe von “achtenswerten Gründen” an die Regierung des Wohnsitzkantons gestellt werden. Solche Gesuche werden in der Regel gutgeheissen; das Gesetz wird in der Praxis nicht allzu streng ausgelegt.

Ein Kompromiss zwischen diesen beiden Möglichkeiten ist der Doppelname: Wer den Familiennamen des Ehepartners angenommen hat, darf seinen bisherigen Namen dem Familiennamen voranstellen (ohne Bindestrich). Der Doppelname mit Bindestrich ist dagegen kein offizieller, amtlich gültiger Name – es ist jedoch erlaubt, ihn im Alltag zu verwenden.

Die Möglichkeiten der Namensführung für Ehepaare

Beispiel: Heirat von Lisa Müller und Hans Meier

Lisa Meier | Hans Meier
Der Name des Ehemannes wird ohne entsprechende Erklärung der Brautleute automatisch zum Familiennamen des Paares; die Ehefrau muss ihren Familiennamen aufgeben.

Lisa Müller Meier | Hans Meier
Um einen Doppelnamen zu führen, muss die Braut vor der Heirat die Wahl des Doppelnamens beim Zivilstandsamt erklären.

Lisa Müller | Hans Müller
Um den Namen der Braut als Familiennamen zu führen, muss das Ehepaar vor der Heirat gemeinsam ein Namensänderungsgesuch stellen.

Lisa Müller | Hans Meier Müller
Zusätzlich zum gemeinsamen Namensänderungsgesuch des Paares vor der Heirat muss der Bräutigam die Wahl des Doppelnamens ebenfalls vor der Heirat beim Zivilstandsamt erklären.

 

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