Archiv für die Kategorie ‘Prozessrecht’

Neuerungen im Immaterialgüterrechtsprozess

Illustration: Immaterialgüterrechtsprozess

Vom neuen, am 01.01.2011 in Kraft getretenen Zivilprozessrecht sind auch Immaterialgüterrechtsprozesse wie Patentstreitigkeiten betroffen. Ab 2012 wird das Rechtsmittelverfahren zudem nicht mehr vor dem Schweizerischen Bundesgericht, sondern an einem mit Fachrichtern bestückten Bundespatentgericht (BPatGer) enden. Der Bundesrat und der Gesetzgeber erhoffen sich durch den Einsatz eines Sondergerichtes mit Fachrichtern eine Professionalisierung der Rechtssprechung in diesem komplexen Rechtsgebiet.

Neue Gesetze und Verordnungen ab 2011

Illustration: Neue Gesetze und Verordnungen 2011

Am 1. Januar 2011 sind verschiedene neue Gesetze und Erlasse bzw. Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen: Neue Prozessordnungen, Erhöhung der Mehrwertsteuer, Erhöhung der ALV-Beiträge, höhere Steuerabzüge, Mindestlohn für Hausangestellte, Heiraten nur noch mit Bleiberecht, erleichterter Aufenthalt für Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss sowie eine vollständige Liste aller neuen Erlasse, welche ab Januar 2011 gelten.

Neue Prozessordnungen ab Januar 2011

Illustration: Neue Prozessordnungen

Am 1. Januar 2011 traten die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO), die Jugendstrafprozessordnung (JStPO) und die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft. Die Gerichtsorganisation bleibt weiterhin bei den Kantonen, muss jedoch an die neuen Prozessordnungen angepasst werden.

Gleichzeitig mit den neuen Prozessordnungen gilt ab 2011 auch das Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG) und das revidierte Lugano-Übereinkommen.

Rechtsschutzversicherungen: Kein umfassender Schutz

Rechtsschutzversicherungen bieten keinen umfassenden Schutz

Gerade in Bereichen, in denen es häufig zu Streitigkeiten kommt, bieten die meisten Rechtsschutzversicherungen keine Deckung. So sind familienrechtliche Streitigkeiten wie Scheidung oder Unterhalt, Erbschaftsstreitigkeiten, Nachbarrechtsstreitigkeiten, Streitigkeiten über Eigentum und Besitz von Liegenschaften oder auch Steuer- und Baurechtsprozesse bei vielen Anbietern nicht gedeckt. Schätzt der Versicherer eine Klage, einen Rekurs oder eine Beschwerde als nicht erfolgsversprechend ein, kann er auch die Kostenübernahme bei eigentlich gedeckten Streitfällen ablehnen.

Prozessieren in der Schweiz

Illustration: Prozessieren

Soeben wurde die Website zum Prozessieren in der Schweiz fertig. Sie erhalten Informationen zum juristischen Prozess sowohl für die Seite des Klägers, welcher eine Klage einreicht, als auch aus der Sicht des Beklagten, welcher versucht, die Klage abzuwehren.

Dabei werden unterschiedliche Themen angesprochen. So zum Beispiel die Klagefristen oder die Prozesskosten. Weitere Informationen zum Zivilprozess und zum Strafprozess sind ebenfalls auf eigenen Websites erhältlich.