Archiv für die Kategorie ‘Verkehrsrecht’

Fahren ohne Führerschein / Führerausweis

Illustration: Fahren ohne Führerausweis

Änderung des Strassenverkehrsgesetzes per 1. Januar 2012:
Ab dem 1. Januar 2012 wird das Fahren ohne Führerschein in allen Fällen gleich bestraft. Wer nie einen Führerschein erworben hat und trotzdem ein Motorfahrzeug lenkt, wird künftig genau so hart bestraft werden wie jemand, der trotz Fahrausweisentzug fährt. Neu drohen in beiden Fällen von Fahren ohne Ausweis eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und/oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen à maximal 3000 Franken. Wer mit einem abgelaufenen Führerausweis fährt, wird mit einer Busse von maximal 180 Tagessätzen bestraft.

Alkohol am Steuer

Illustration: Fahren im angetrunkenen Zustand

Der Dezember ist geprägt von geselligen Anlässen, an denen nicht selten reichlich Alkohol fliesst. So setzen sich in der Weihnachtszeit regelmässig mehr Fahrzeuglenker trotz Alkohol ans Steuer. Im Strassenverkehr ist Alkoholkonsum jedoch ein grosser Risikofaktor: Ca. jeder 6. Todesfall auf Schweizer Strassen wird von einem Lenker unter Alkoholeinfluss verursacht. Fahrzeuglenker, welche die gesetzliche Limite von 0,5 Promille überschreiten, riskieren eine Busse sowie Administrativmassnahmen bis hin zum Führerausweisentzug.

Verkehrsrecht in der Schweiz

Illustration: Verkehrsrecht in der Schweiz

Verkehrsdelikte werden je nach Vergehen unterschiedlich geahndet: Die Höhe der Busse bemisst sich teils nach Katalog, teils nach richterlichem Ermessen. Auch gibt es für einige Delikte Verfahrenskosten, für andere nicht.
Auf unserem Portal zum Verkehrsrecht in der Schweiz finden Sie ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen des Verkehrsrechts. Weitere Informationen zu spezifischen Themen wie Verkehrsbussen / Bussenkatalog, Fahrausweisentzug, Fahren im angetrunkenen Zustand, Geschwindigkeitskontrolle und Rotlichtkontrolle finden Sie auf eigenen Websites.

Neue Radar-Anlagen in der Schweiz

Illustration: Neue Radaranlagen in der Schweiz

Auf Schweizer Strassen werden zurzeit neue Radaranlagen getestet und installiert. Der neue Super-Radar erkennt nicht nur Geschwindigkeitsübertretungen und Nichtbeachtung eines Rotlichts, sondern zeichnet auch Vergehen wie zu nahes Auffahren, Überfahren der Sicherheitslinie oder Missachtung von Vortrittsrechten auf. Durch eine höhere Reichweite können mit den neuen Radar-Anlagen mehrere Fahrbahnen oder auch ganze Strassenkreuzungen überwacht werden.