Archiv für die Kategorie ‘Sachenrecht / Immobilien’

Swiss Real Estate Bubble Index

Illustration: Real Estate Bubble Index

Das Risiko einer Immobilienblase steigt: Der “UBS Swiss Real Estate Bubble Index” steht im ersten Quartal 2012 bei einem Wert von 0,95, und damit kurz vor der Risikozone für eine Blase auf dem Schweizer Immobilienmarkt. Gegenüber dem Vorquartal stieg der Index um 0,15 Punkte. Sollte dieser Trend anhalten, könnte die Risikozone für eine Immobilienblase noch im laufenden Quartal erreicht werden. Seit Mai 2011 publiziert die UBS vierteljährlich einen Immobilienblasen-Index für die Schweiz, der dazu dienen soll, eine Immobilienblase auf dem Schweizer Markt frühzeitig zu erkennen.

Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

Illustration: Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

Am 11. März 2012 wurde überraschend die Eidgenössische Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“ angenommen. In Bezug auf die konkrete Umsetzung der Initiative sind jedoch noch viele Fragen offen. Beispielsweise ist unklar, ab wann die neue Regelung angewendet werden muss. Am 10. Mai legte die Regierungskonferenz der Gebirgskantone den Parteien ein Lösungspapier vor, das die Bemühungen der von Doris Leuthard eingesetzen Arbeitsgruppe untergraben könnte.

Ausschluss eines Stockwerkeigentümers

Illustration: Stockwerkeigentum (Ausschluss eines Eigentümers)

Stockwerkeigentümer können auf Klage anderer Eigentümer aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden – dies aber nur, wenn sich die Kläger selber korrekt verhalten haben. Dies hat das Bundesgericht entschieden und damit ein Urteil des Obergerichts des Kantons Luzern bestätigt: Das Gericht begründete, “wer sich selbst gesellschaftswidrig verhalte, könne sich nicht auf ein besseres Recht berufen, um einen sich ebenfalls pflichtwidrig verhaltenden Stockwerkeigentümer aus der Stockwerkeigentümergemeinschaft zu vertreiben.”

Neues Grundbuchrecht ab 2012: Papierloser Schuldbrief

Illustration: Grundbuchrecht

Am 1. Januar 2012 ist die Teilrevision des Zivilgesetzbuches (ZGB) in Kraft getreten, welche das Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht modernisiert.

Wichtigste Neuerung ist die Einführung eines papierlosen Schuldbriefes zur Vereinfachung des Kreditgeschäftes: Der Register-Schuldbrief entsteht neu mit der Eintragung ins Grundbuch, ohne dass dafür ein Wertpapier ausgestellt werden muss.

Altlastenverordnung: Überwachung belasteter Standorte

Illustration: Altlastenrecht / belasteter Standort

Die Altlastenverordnung wird in Bezug auf die Überwachung belasteter Standorte angepasst – die Änderung tritt am 1. August 2012 in Kraft.

Mit Schadstoffen belastete Standorte müssen gemäss Altlastenverordnung daraufhin überwacht werden, ob eine Sanierung notwendig wird: Da im Bezug auf die Umsetzung der Überwachung jedoch gesetzliche Unklarheiten bestehen, wurde die Altlastenverordnung entsprechend geändert.

Bauhandwerkerpfandrecht und Baupfandabwehr

Illustration: Bauhandwerkerpfandrecht

Handwerker und Unternehmer können zur Sicherung ihrer Ansprüche aus einem Bauprojekt ein Grundpfandrecht, ein sog. Bauhandwerkerpfandrecht, errichten lassen. Das Grundpfandrecht geht zu Lasten des Eigentümers des Grundstücks, auf dem sich der Bau befindet.
Wenn ein Subunternehmer bzw. Generalunternehmen das Geld nicht korrekt weiterleitet oder Konkurs anmeldet, fallen die Forderungen aus dem Bauhandwerkerpfandrecht auf den Grundeigentümer zurück, auch wenn dieser alle Rechnungen bezahlt hat.