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Vertretungsrecht / Vollmachten

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VERTRETUNGSRECHT

Rechtsgebiet:
Vertretungsrecht / Vollmachten
Stichworte:
Vertretungsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Stellvertretungsrecht betrifft die Vertretung von Interessen allgemein oder in einem konkreten Einzelfall für einen Dritten.

objektiv

Es gibt zwei Arten der Stellvertretung:

  • Echte Stellvertretung (auch: direkte Stellvertretung)
    • Vertreter handelt in fremden Namen (des Vertretenen) und auf fremde Rechnung (des Vertretenen)
  • Unechte Stellvertretung (auch: indirekte Stellvertretung)
    • Vertreter handelt in eigenem Namen (des Vertreters) und auf fremde Rechnung (des Vertretenen)

subjektiv

Der Stellvertreter übernimmt in Abwesenheit des Vertretenden dessen Funktion. Für die Legimitation des Funktionsinhabers bzw. den Stellvertreter in Abwesenheit des eigentlichen Funktionsinhabers kommt es vor allem auf die rechtsgeschäftliche Anknüpfung oder organschaftliche Autorisierung an:

Rechtsgeschäftliche (vertragliche) Stellvertretung

  • Substitut (auch: Stellvertreter aus dem lateinischen Vize:)

Organvertretung

  • Aktiengesellschaft (AG)
    • Verwaltungsrat
    • Delegierter des Verwaltungsrats oder Geschäftsleitung bei Delegation der Geschäftsführung
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Geschäftsführer
  • Kommanditgesellschaft
    • Komplementär
  • Kollektivgesellschaft
    • Kollektivgesellschafter
  • Einfache Gesellschaft
    • Gesellschafter, ev. Geschäftsführer
  • Stille Gesellschaft
    • Hauptgesellschafter
  • Erbengemeinschaft
    • Erben
  • Stockwerkeigentum
    • Verwalter

Kaufmännische Stellvertretung

  • Prokurist
  • Handlungsbevollmächtigter
  • Handelsreisender

Verwaltungsrechtliche Stellvertreter

  • Bezeichnung des Stellvertreters für die Vertretung des Gemeinwesens gemäss einschlägigem Erlass des Bundes, des Kantons oder der Kommune
  • Gebräuchlichste Begrifflichkeiten für eine Stellvertretung:
    • Substitut
    • Stellvertreter

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