LAWNEWS

Erbrecht / Sozialversicherungsrecht / Finanzmarktrecht / Arbeitsrecht

QR Code

Gesetzesänderungen 2023

Datum:
10.01.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Thema:
Erbrecht, Arbeitsrecht
Stichworte:
Gesetzesänderung, Gesetzgebung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im vergangenen Jahr haben wir Sie regelmässig über anstehende Gesetzesänderungen informiert. Gerne möchten wir hier wie bereits in den letzten Jahren mit einer Zusammenstellung auf die Gesetzesänderungen hinweisen, welche per 2023 in Kraft traten / treten.

Erbrecht

Am 1. Januar 2023 ist Erbrechtsrevision in Kraft getreten. Bei dieser geht es hauptsächlich um die Änderung von Pflichtteilsquoten und weiterer pflichtteilsrechtlicher Aspekte. Sodann sind weitere, das Erbrecht betreffende Gesetzesrevisionen pendent (Unternehmenserbfolge, Internationales Erbrecht sowie Technische Punkte, insbesondere Erbschleicherei).

Sozialversicherungsrecht

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten

Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule wurden an die Preisentwicklung angepasst. Bei einigen Renten ist es die erste Anpassung, andere wurden zuvor schon angepasst.

Solidaritätsprozent

Seit 2011 wird auf hohen Lohnbestandteilen ein sogenanntes Solidaritätsprozent als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung erhoben: Die finanzielle Situation der Arbeitslosenversicherung hat sich per Ende 2022 soweit erholt, weswegen das Solidaritätsprozent seit 01.01.2023 per Gesetz automatisch weggefallen ist.

Senkung der Prämienratenzahlungszuschlag

Mit dieser Anpassung wurde der Zuschlag für die ratenweise Zahlung der Unfallversicherungsprämien an die veränderten Marktverhältnisse angepasst. Damit wurden die Arbeitgeber entlastet.

Invaliden- und Hinterlassenen-Renten

Wer eine Invaliden- oder Hinterlassenen-Rente der obligatorischen Unfallversicherung bezieht, erhält eine Teuerungszulage. Diese Zulage beläuft sich je nach Unfalljahr auf mindestens 2.8 % der Rente.

Finanzmarktrecht

Geldwäscherei-Erlasse

Mit dem revidierten Gelwäschereigesetzt hat die Schweiz ihr Abwehrdispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung verbessert. So trägt die Schweiz den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung.

Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht

Erwerbstätige, die ein Kind von unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben neu Anspruch auf einen durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten zweiwöchigen Adoptionsurlaub.

Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft («NAV Hauswirtschaft») wurde um 3 Jahre verlängert und gleichzeitig die Mindestlöhne erhöht.

Der Zugang kroatischer Arbeitskräfte zum Schweizer Arbeitsmarkt wurde beschränkt.

Steuern, Unternehmenssteuern

Die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht für nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen wurde von CHF 150 000 auf CHF 250 000 erhöht.

Sachenrecht

Mit der revidierten Grundbuchverordnung sind die Grundbuchämter verpflichtet zur Personenidentifizierung die AHV-Nummer zu verwenden. Mit der Verordnung werden gegenwärtig die Benutzungsrechte für landesweite Grundstückssuche geregelt. Ausserdem betreibt der Bund einen nationalen Grundstücksuchdienst.

Bankenrecht

Mit der Änderung des Bankengesetzes wurden die Insolvenzbestimmungen für Banken auf Gesetzesstufe verankert und die Einlagensicherung gestärkt.

Gesellschaftsrecht

Für Aktiengesellschaften gelten nun flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften.

Steuern Privatpersonen

Kinderbetreuungsabzug

Bei der direkten Bundessteuer können pro Kind und Jahr nun bis zu CHF 25 000 abgezogen werden.

Home Office

Das grenzüberschreitende Homeoffice zwischen Frankreich und der Schweiz ist bis zu 40 % der Arbeitszeit pro Jahr möglich, ohne dass dies eine internationale Steuerausscheidung zur Folge hat.

Sachenrecht / Immobilien

Die revidierte Grundbuchverordnung ermöglicht die Feststellung, über welche Rechte oder Pflichten eine Person im Grundbuch verfügt. Die revidierte GBV präzisiert die Regelungen zur Führung der AHV-Nummer als Personenidentifikator im Grundbuch. Ausserdem können Behörden landesweit Grundtücksuche führen.

Verkehrsrecht

Behörden dürfen ohne Gutachten auf nicht verkehrsorientierten Strassen Tempo-30-Zonen anordnen.

Mit dem Veloweggesetzt werden die Kantone zur Planung und Realisierung von Velowegnetzen verpflichtet.

Die beruflichen Konsequenzen für Berufsfahrer beim Entzug von Führerausweisen wurden gemildert.

Strafrecht

Mit dem neuen Strafregisterrecht wurden die behördlichen Zugangsrecht erweitert. Ausserdem wurde ein neues Strafregister-Informationssystem VOSTRA in Betrieb gesetzt.

Datenschutz

Mit dem revidierten DSG wurden folgendes umgesetzt:

  • Der Datenschutz wurde an die technologischen Entwicklungen angepasst.
  • Die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten wurde gestärkt.
  • Die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten wurde erhöht.

Ausländer- und Asylrecht

Dieses Jahr können bis zu 8500 Fachkräfte aus Drittstaaten angestellt werden: 4000 mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L und 4500 mit einer Aufenthaltsbewilligung B.

Wettbewerbsrecht

Die Wettbewerbskommission WEKO trägt Rechnung der jüngsten Rechtsprechung, der Fallpraxis in der Schweiz und den Entwicklungen in der EU.

Gesundheitsrecht

Die Kosten für einen Covid-19-Test müssen von derjenigen Person bezahlt werden, die sich testen lässt.

Umweltrecht

Die Revision der Gewässerschutzverordnung schützt das Trinkwasser besser vor Pestiziden und leistet somit einen Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.