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Stockwerkeigentümergemeinschaft: Prozessfähigkeit bei einer Dienstbarkeit

Datum:
25.01.2017
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Stichworte:
Aktivlegitimation, Stockwerkeigentümergemeinschaft
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 712l Abs. 2 + ZGB 737 Abs. 1 / ZPO 59 Abs. 2 lit. c

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft (StWEG) ist nur, aber immerhin, im Bereich der gemeinschaftlichen Verwaltung prozessfähig und damit zur Klage aktivlegitimiert. Das zuständige Gericht sah die Durchsetzung einer Pflanzungsbeschränkung als Handlung der gemeinschaftlichen Verwaltung an. Diese Einstufung wurde vom Bundesgericht als nicht willkürlich beurteilt.

Quelle

BGE 5A_898/2015 vom 11.07.2016

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