LAWNEWS

Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht / Sachenrecht / Immobilien

QR Code

Immobilien-Transaktionen

Datum:
04.10.2010
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Stichworte:
Immobiliarsachenrecht, Immobilien, Immobilienmarkt Schweiz, Immobilienrecht, Kapitalanlage
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Immobilien werden seit jeher gehandelt. In der Schweiz sind seit 1912 die Rechte und Pflichten des Grundeigentums und der Grundstückkauf wie auch die Materialisierung durch  Grundpfandrechte gesamtschweizerisch systematisch kodifiziert.

Die Immobilienbewertung und den Verhandlungsprozess gestalteten Verkäufer und Käufer individuell. Bis zur Jahrtausendwende beeinflusste die Maklerbranche den Immobilienmarkt  in der Schweiz nur gering. Ein eigentlicher Prozessablauf für Immobilien-Transaktionen entwickelte sich daher nicht.

Auch wenn der Gesetzgeber den Immobilienerwerb durch Ausländer -zumindest bezüglich Kapitalanlage-Wohnimmobillien– immer noch beschränkt, haben mittlerweile globale Anleger im Rahmen der Diversifikation ihrer Kapitalanlage den Immobilienmarkt der Schweiz entdeckt. Angelsächsische Prozessabläufe wie Reporting zum Objekt und zu den Märkten, Facility Management, CREM (corporate real estate management), Due Diligence, strukturierter Erwerb und strukturierte Finanzierung haben dabei beinahe unbemerkt Einzug ins Schweizerische Immobilienwesen gehalten. Die Schweizerische Gesetzgebung regelt vor allem die allgemeinen Grundsätze und nicht Details. So können trotz des bestehenden Gewährleistungsrechts beim Grundstückkauf die Prinzipien der sechs Arten von Due Diligences umgesetzt werden.

So ist der Schweizer Immobilienmarkt in den letzten Jahren vermehrt in den Blickwinkel ausländischer Investoren und Zuzüger geraten. Denn als interessanter Unternehmensstandort und als bevorzugtes Land für Aufenthalt und Lebensmittelpunkt wird die Immobiliennachfrage in der Schweiz auch von der Nutzernachfrage getragen. Die stabile Währung und die Rechtssicherheit des Schweizerischen Grundbuchsystems tragen dazu bei, dass die Werthaltigkeit und Wertvermehrung Schweizer Immobilien auch bilanz-, investoren- und anlegergefestigt sind. So macht vor allem die Nachhaltigkeit des Immobilieninvestments die Schweiz für (ausländische) Investoren interessant.

 

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.