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Wirtschaftsstrafrecht / Wirtschaft

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Volksabstimmung zur Buchpreisbindung

Datum:
03.02.2012
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wirtschaftsstrafrecht
Stichworte:
Volksabstimmung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

(Artikel aktualisiert am 15.03.2012)

Am 11. März 2011 entschieden sich die Stimmbürger in der Schweiz mit 56,1% gegen die Wiedereinführung der Buchpreisbindung. Damit können die Buchhändler in der Schweiz ihre Preise weiterhin frei gestalten.

Das Wahlergebnis geht in erster Linie auf die Ablehnung in der Deutschschweiz zurück, während die Westschweiz klar für fixe Buchpreise stimmte. Die Tendenz eines «Röstigrabens» hatte sich bereits im Abstimmungskampf gezeigt: Während in der Deutschschweiz die Gegener und Befürworter der Buchpreisbindung nach Parteien geteilt waren, hatte das geplante und nun abgelehnte Bundesgesetz in der Romandie über die Parteien hinweg einen starken Rückhalt. Grund dafür ist die unterschiedliche Marktsituation: In der Westschweiz wurde die Buchpreisbindung bereits vor 15 Jahren abgeschafft – mit der freien Preisgestaltung wurden in der Westschweiz jedoch eher negative Erfahrungen gemacht. Der Buchhandel wird seither von französischen Ketten dominiert, wobei die Bücher in der Romandie bis zu 50% teuerer sind als in Frankreich (in Frankreich selber gilt die Buchpreisbindung). In der Westschweiz hätte die landesweite Wiedereinführung der Buchpreisbindung damit eher zu tieferen Preisen geführt.

In der Deutschschweiz dagegen wurden die festen Buchpreise erst vor fünf Jahren abgeschafft. Vier Jahre nach der Abschaffung nahm das Parlament im Frühling 2011 das «Bundesgesetz über die Buchpreisbindung» an, und entschied damit die Wiedereinführung der Buchpreisbindung. Dagegen hatten die Jungparteien von SVP und FDP erfolgreich das Referendum ergriffen und die Entscheidung damit vors Volk gebracht. Die Gegner der Buchpreisbindung befürchteten ein staatliches Kartell, das die Konsumenten benachteilige.

Der Parlamentsentscheid für die Buchpreisbindung sah vor, dass Verleger oder Importeure den Endverkaufspreis festlegten – Buchhändler hätten auf diesen Endverkaufspreis einen Rabatt von 5% gewähren dürfen, in besonderen Fällen auch mehr. Es wäre zudem möglich gewesen, maximal zulässige Preisdifferenzen zum Ausland festzulegen. Im Parlament wurde diese Regelung von einer knappen Mehrheit unterstützt. Die Buchpreisbindung sollte in erster Linie ein breites Angebot auf dem Schweizer Buchmarkt sicherstellen, das nicht nur aus Bestsellern besteht. So schriebt das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement in einer Medienmitteilung:

«Bisherige Erfahrungen in Regionen, die die Buchpreisbindung abgeschafft haben, legen die Vermutung nahe, dass auf einem Buchmarkt ohne Preisbindung die Bücher im Schnitt teurer werden: Einerseits sinken die Preise für Bestseller, anderseits steigen jene für andere Bücher. Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann erklärte dazu an der Pressekonferenz: ‹Nicht nur die Bestseller, sondern auch Sachbücher sollen zu fairen Preisen erhältlich sein.› Mit der Buchpreisbindung werden Sachbücher querfinanziert. Mit der Buchpreisbindung sollen möglichst viele Leserinnen und Leser Zugang zu einem vielfältigen und qualitativ guten Buchmarkt erhalten. Dieser besteht in einem dichten Buchhandlungsnetz. Ein solches ist aber nur möglich, wenn Supermärkte und Grossbuchhandlungen nicht mit einer aggressiven Preispolitik die kleinen Buchhandlungen bedrängen und zum Verschwinden bringen. In der Westschweiz, wo es seit rund zwanzig Jahren keine Buchpreisbindung mehr gibt, war der Rückgang von Buchhandlungen und Verlagen in den letzten zwei Jahrzehnten offensichtlicher als in der Deutschschweiz.»

Daher ist die Buchpreisbindung in erster Linie in der Deutschschweiz umstritten – in der Westschweiz dagegen konnte das Referendumskomitee kaum Unterschriften sammeln. Wie der Tagesanzeiger schreibt, werden in der Westschweiz (in der die Buchpreisbindung bereits vor 20 Jahren abgeschafft wurde) Bücher heute 30 bis 50% teuerer verkauft als in Frankreich, während in der Deutschschweiz die Preise aktuell nur 10 bis 20% höher sind als im deutschsprachigen Ausland.

Während die Gegner der Buchpreisbindung argumentierten, die Buchhändler in der Schweiz würden zu den Verlierern der Wiedereinführung zählen, während ausländische Grossverlage die Gewinne einstreichen würden, setzt sich der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband für die Buchpreisbindung ein und vermutete hinter dem Referendum Parikularinteressen von Buchdiscountern:

«Der Kampf gegen das von National- und Ständerat im März verabschiedete Gesetz dient einzig den Partikularinteressen von Buchdiscountern wie Ex Libris. Es erstaunt deshalb, dass sich die FDP vom Migros-Konzern für eine solch kulturfeindliche Aktion vor den Karren spannen lässt. In einem vollständig deregulierten Buchmarkt sind die Verlierer Schweizer Autorinnen und Autoren, Verlage und der Buchhandel – und damit die Leserinnen und Leser, die heute von einem breiten Angebot an Büchern und Buchhandlungen mit einem qualitativ hochstehenden Service profitieren. Die Schweizer Buchbranche wird sich in der kommenden Volksabstimmung geschlossen für den Schutz der kulturellen Vielfalt, einen starken «Service public» und für faire Buchpreise einsetzen.»

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