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Steuerabkommen mit Deutschland gescheitert

Datum:
05.04.2012
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Internationales Recht
Stichworte:
Abgeltungssteuer, DBA, Doppelbesteuerung, OECD-Standard, Quellensteuer, Steuerabkommen, Steuerhinterziehung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

(Artikel zuletzt aktualisiert am 14.01.2013)

Das Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland ist entgültig gescheitert: Der deutsche Bundesrat hatte das Abkommen bereits am 23. November 2012 abgelehnt. Am 12. Dezember 2012 fiel das Abkommen auch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit 19 zu 10 Stimmen durch. Damit bleibt im internationalen Steuer-Verhältnis Schweiz – Deutschland alles beim Alten: Es gilt das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard. Die deutschen Steuerbehörden müssen in jedem einzelnen Verdachtsfall Amtshilfe beantragen.

Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf sagte, die Schweiz bedaure den Entscheid aus Deutschland. Das Schweizer Staatesekretariat für internationale Finanzfragen schreibt: «Im Verhältnis zu Deutschland bleibt nach dem Nein der wenig befriedigende Status Quo mit Zufallsfunden auf illegal erworbenen CDs sowie die Amtshilfe auf Anfrage gemäss internationalem Standard. Mit jedem Jahr ohne Abkommen verjährt im Übrigen ein beträchtlicher Teil der ausstehenden Steuerbeträge.»

Steuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich in Kraft

Die Steuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich dagegen sind unter Dach und Fach: Beide Abkommen wurden ratifiziert und treten am 1. Januar 2013 definitiv in Kraft.

» Steuerabkommen mit Grossbritannien
» Steuerabkommen mit Österreich

Im Juni 2012 haben National- und Ständerat die drei Abgeltungssteuerabkommen sowie das entsprechende Rahmengesetz in einem zweiten Anlauf genehmigt. Politisch linke und rechte Organisationen hatten angekündigt, das Referendum zu ergreifen und die Abkommen vors Volk zu bringen. Die Referenden scheiterten jedoch knapp, da für keines der drei Steuerabkommen die je nötigen 50’000 Unterschriften innerhalb der Frist zusammen kamen. Die Initianten reichten beim Bundesgericht wegen verspätet eingetroffener Unterschriften Beschwerde ein.

Wie die NZZ berichtet, hat das Bundesgericht am 12. Dezember ein Gesuch der Initianten abgelehnt, eine vorsorgliche Massnahme gegen das Inkrafttreten der Abkommen auf den 1. Januar 2013 zu ergreifen: In einer Zwischenverfügung hielt das Gericht fest, es sei dafür nicht zuständig. Damit können die Abkommen am 1. Januar planmässig in Kraft treten. Der definitive Bundesgerichtsentscheid über das Zustandekommen bzw. Nicht-Zustandekommen der Referenden steht noch aus.

» Schweizer Parlament stimmte den Abgeltungssteuerabkommen zu

Scheitern des Abkommens mit Deutschland war vorauszusehen

Ein Scheitern des Abkommens mit Deutschland war absehbar: In den vergangenen Monaten hatte sich der so genannte Steuerstreit mit Deutschland zunehmend verschärft. Bis zum Spätherbst 2012 hätte das Abkommen eigentlich ratifiziert sein müssen – die deutsche Opposition aus SPD und Grünen brachte das Abgeltungssteuerabkommen jedoch zu Fall. Der Bundestag stimmte dem Abkommen im Oktober zu, der deutsche Bundesrat dagegen lehnte das Abkommen am 23. November ab. Finanzminister Schäuble kündigte daraufhin an, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen: Dies wäre die letzte Möglichkeit für eine Einigung im Fall des aktuellen Abkommens gewesen. Eine Mehrheit vom SPD und Grünen versenkte das Abkommen im Vermittlungsausschuss jedoch entgültig, da sie es als ungerecht beurteilen. Bereits vor Beginn der Verhandlungen zeigte sich die SPD zu keinem Kompromiss bereit, ein Scheitern des Abkommens war damit absehbar.

Nach dem Aus für das Steuerabkommen sprach sich die SPD für weitere Verhandlungen mit der Schweiz aus: Wie die NZZ berichtet, forderte sie die Regierung auf, ein «gerechteres Abkommen» auszuhandeln. Dagegen hatte die Schweizer Regierung bereits im August klargestellt, dass es keine weiteren Verhandlungen geben werde. Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf bestätigte die Haltung der Schweiz am 12. Dezember nach dem entgültigen Scheitern des Abkommens: Es werde keine Nachverhandlungen geben; das Abkommen sei Geschichte und stehe nicht mehr zur Diskussion.

Die jüngsten Erfolge bei der Fahndung nach Steueründern in Deutschland hatten das Abkommen im Vorfeld zusätzlich geschwächt: Denn wäre das Abkommen in Kraft getreten, hätten alle in Deutschland laufenden strafrechtlichen Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung eingestellt werden müssen.

Wie das Handelsblatt berichtete, führten deutsche Steuerfahnder Anfang Juli 2012 Hausdurchsuchungen bei deutschen Kunden der Credit Suisse durch. Mit Hilfe von Scheinversicherungen bei einer Tochterfirma der Credit Suisse mit Sitz auf den Bermudas sollen Milliarden von Euros an den deutschen Steuerbehörden vorbeigeschleust worden sein. Die Informationen sollen durch ein Leck innerhalb der Credit Suisse an die deutsche Steuerfahndung gelangt sein. Mehrere Tausend Credit Suisse Kunden sollen betroffen sein. Die Gegener des Steuerabkommens in Deutschland sahen sich nach der jüngsten Credit-Suisse-Affäre weiter bestätigt. Nordrhein-Westfahlens Finanzminister Norbert-Walter Borjans sagte zu den Medien, die Steuerfahnder müssten «ungehindert ihrer Arbeit nachgehen können, nämlich kriminelle Hinterzieher aufzuspüren». Kein Steuerabkommen dürfe diese Ermittlungen verhindern. Die Schweizer Banken wollten mit dem Steuerabkommen ihren Kunden «wieder einen sicheren Hafen versprechen». «Wir werden jedoch alles dafür tun, dass Schwarzgeldbesitzer nicht ruhig schlafen können.» Der aktuelle Fall zeige, dass eine entschlossene Steuerfahndung unverzichtbar sei, solange es «scheunentor-grosse Schlupflöcher für Steuerhinterzieher» gebe.

Nachdem Nordrhein-Westfahlen angeblich neue CDs mit Daten deutscher UBS-Kunden sowie bank-internen Schulungsunterlagen mit Anleitungen zum Steuerhinterziehenn gekauft hat, verschäfte sich der Steuerstreit mit Deutschland weiter: Am 12. August warf SPD-Chef Sigmar Gabriel den Schweizer Banken im Deutschlandfunk organisierte Kriminalität vor – wer bandenmässig Steuern hinterziehe, könne mit zehn Jahren Haft bestraft werden. Nordrhein-Westfahlens Finanzminister Walter-Borjans drohte gleichentags in der SonntagsZeitung, Schweizer Banken zu verklagen. Bereits damals sagte er, das Steuerabkommen habe im deutschen Bundesrat keine Chance mehr – das Abkommen müsse nachverhandelt werden. Der Sprecher des Staatssekretariats für Finanzfragen konterte in den Medien, neue Verhandlungen seien völlig illusorisch: Entweder Deutschland würde dem Abkommen in der aktuellen Form zustimmen, oder aber es gäbe gar kein Abkommen. Finanzministerin Widmer-Schlumfp stellte am 11. August klar, dass die Schweiz bei Strafverfolgungen, die auf gekauften bzw. gestohlenen Steuer-Daten beruhen, keine Amtshilfe leiste.

» Steuerabkommen mit Deutschland

Auch in der Schweiz wurden die neuen Abkommen von verschiedener Seite kritisiert: Unter anderem werden gravierende Nachteile für den Finanzplatz befürchtet. Das Schweitern des Abkommens mit Deutschland wird laut einer Studie von Ernst & Young von den Schweizer Banken sehr unterschiedlich beurteilt:

» Schwächung des Finanzplatzes Schweiz befürchtet

Überarbeitung der Abkommen nach Kritik der EU-Komission

Die EU-Kommission hatte sich grundsätzlich gegen die von der Schweiz ausgehandelten Abgeltungssteuerabkommen ausgesprochen. Aufgrund konkreter Bedenken der Komission, unter anderem im Bezug auf das EU-Zinsbesteuerungsabkommen, wurden die ursprünglichen Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien überabeitet und in verschiedenen Punkten ergänzt. So sind Zinszahlungen neu vom Anwendungsbereich der Abkommen ausgenommen. Auch wurden die Abkommen auf Erbschaften erweitert.

Das Änderungsprotokoll zum Abkommen mit Grossbritannien wurde am 20. März 2012 im Brüssel unterzeichnet – am 5. April folgte in Bern die Unterzeichnung des Änderungsprotokolls mit Deutschland.

Details zur Überarbeitung der Abkommen:

» Steuerabkommen mit Deutschland
» Steuerabkommen mit Grossbritannien

Schweizer Parlament genehmigte alle Abgeltungssteuerabkommen

Am 18. April hat der Bundesrat die Botschaft zu den Quellensteuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien und zum Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung IQG verabschiedet. Das IQG soll der Umsetzung der neuen Steuerabkommen dienen.

Botschaft zur Genehmigung der Abkommen mit Deutschland über die Zusammenarbeit im Steuer- und Finanzmarktbereich und mit dem Vereinigten Königreich über die Zusammenarbeit im Steuerbereich sowie zum Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung

Am 30. Mai 2012 hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat den Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich zugestimmt – das zugehörige Quellensteuergesetz wurde in der grossen Kammer jedoch zuerst mit 89 zu 84 Stimmen knapp abgelehnt. Damit fehlten die Verfahrensbestimmungen und Rechtsgrundlagen zur Umsetzung der Steuerabkommen; das Geschäft ging zurück an den Ständerat. Im zweiten Anlauf stimmte am 15. Juni 2012 schliesslich auch der Nationalrat den Steuerabkommen sowie dem dazugehörigen Rahmengesetz zu. Damit hat das umstrittene Abkommen mit Deutschland zumindest im Schweizer Parlament die letzte Hürde genommen. Noch ist nicht definitiv, ob nicht doch noch ein Referendum und damit eine Volksabstimmung zustande kommt:

Denn auch in der Schweiz sind die Abgeltungssteuerabkommen aus unterschiedlichen Gründen umstritten. Während die politische Linke sich für den automatischen Informationsaustausch einsetzt, ist es für die Rechte nicht akzeptabel, dass die Schweiz für andere Staaten Steuern eintreiben soll. Auch Finanzexperten kritisieren die Abkommen, da sie Nachteile für den Finanzplatz sehen (siehe weiter unten).

Die «Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns)» und die Jungsozialisten hatten Unterschriften gesammelt, um die drei Abkommen vors Volk zu bringen. Die je Steuerabkommen nötigen 50’000 Unterschriften kammen jedoch nicht fristgerecht zusammen. Definitiv gescheitert ist das Referendum dabei noch nicht – die Auns kündigte an, beim Bundesgericht Rekurs einzulegen. Grund dafür sind Unterschriften aus dem Kanton Genf, die erst einen Tag nach Ablauf der Referendumsfrist eintrafen, und deshalb nicht mitgerechnet wurden. Laut eigenen Angaben haben wurden rund 163’000 Unterschriften innerhalb der Referendumsfrist gesammtelt. Tausende Unterschriften blieben jedoch am Einreichungstag bei den Gemeinden liegen. Die Bundeskanzlei kündigte eine überdepartementale Kontrolle an, erklärte am 1. November 2012 jedoch alle drei Referenden als nicht zustande gekommen. Gegen diesen Entscheid wurde beim Bundesgericht Beschwerde erhoben. Die Initianten forderten ausserdem eine vorsorgliche Massnahme gegen das Inkrafttreten der Abkommen am 1. Januar 2013. Das Bundesgericht entschied am 12. Dezember jedoch, es sei dafür nicht zuständig. Damit können die Abkommen mit Grossbritannien und Österreich am 1. Januar planmässig in Kraft treten. Diese Zwischenverfügung istdabei noch kein entgültiger über das Zustandekommen der Referenden: Bundeskanzlei und Beschwerdeführer können in einem weiteren bundesgerichtlichen Verfahren Stellung nehmen, bevor das Gericht definitiv über die Referenden entscheidet.

Schwächung des Finanzplatzes Schweiz befürchtet

Kritiker aus der Schweizer Finanzbranche befürchten, dass die neuen Steuerabkommen zu einem erheblichen Abfluss ausländischer Kundengelder von Schweizer Banken führen werden. Wie der TagesAnzeiger am 10. April berichtete, vertritt auch der ehemalige Bankenprofessor der Universität Zürich Hans Geiger diese Ansicht. Geiger ging davon aus, dass bei einem Zustandekommen des Abkommens ein Grossteil der Kunden aus Deutschland ihre Vermögen abziehen würden. Die Wahrung der Anonymität dieser Kunden sei dabei nicht ausschlaggebend: «Wer von den Betroffenen mag denn noch an das Schweizer Bankgeheimnis glauben?»

Auch Martin Janssen, Professor für Finanzmarkökonomie der Universität Zürich,  schrieb in einem Gastbeitrag in der Zeitung Sonntag: «Die Wahrscheinlichkeit, dass Eigentümer deutscher Firmen mit einem Bankkonto in der Schweiz hier bleiben und warten, bis ihr Vermögen im Erbschaftsfall mit 50 Prozent besteuert und die Firma zur Bezahlung der Erbschaftssteuer aufgeteilt werden muss, ist kaum sehr hoch. Auch andere Deutsche werden ihre Vermögen bei diesen Steuersätzen eher nach Asien, nach Dubai, in die Steueroasen der USA oder anderswohin verlagern. Unter dem Strich wird deutlich mehr Geld aus der Schweiz abfliessen, als ursprünglich angenommen. Für den Finanzplatz Schweiz heisst das weniger Einnahmen und weniger Arbeitsplätze.» […] Sollte das Abkommen in Kraft gesetzt werden, wird nicht nur unser Finanzplatz deutlich verkleinert, die Schweiz wird auch einen massiven Souveränitätsverlust erleiden. Zudem wird ihre Verhandlungsposition gegenüber anderen Staaten, die ebenfalls solche Abkommen wünschen, geschwächt. Schliesslich werden die Schweizer Banken sehr viel Geld in die Informatikumsetzung dieses Abkommens investieren müssen.»

Der TagesAnzeiger berichtete Anfang Juni 2012, dass sich für die Schweizer Banken mit der Abgeltungssteuer bestimmte ausländische Kundensegmente nicht mehr lohnen könnten – es sei daher damit zu rechnen, dass die Banken im Hinblick auf ein Inkraft-Treten der Abkommen ausländische Kunden aussortieren würden.

Das Schweitern des Abkommens mit Deutschland beurteilen die Schweizer Finanzinstitute sehr unterschiedlich. Ernst & Young befragte im Rahmen der Studie «Bankenbarometer 2013» die Banken auch zum Scheitern des Steuerabkommens mit Deutschland. Ernest & Young fasst die Ergebnisse wie folgt zusammen:

«Die Entwicklung rund um das Bankkundengeheimnis und die Abgeltungssteuer werden von den Banken unterschiedlich beurteilt: Die eine Hälfte der befragten Banken geht von positiven beziehungsweise eher positiven Auswirkungen für den Schweizer Finanzplatz aus, die andere Hälfte rechnet mit negativen Folgen. Klarer ist die Einschätzung, was die Ablehnung des Steuerabkommens mit Deutschland betrifft: 72 Prozent der befragten Banken beurteilen das Scheitern als positiv oder eher positiv. ‹Dieses erstaunliche Ergebnis ist auch darauf zurückzuführen, dass Umsetzungskosten wegfallen und der sofortige Abfluss von Kundengeldern ausbleibt. Dies gilt vor allem für kleine und mittelgrosse Privatbanken sowie für schwergewichtig national tätige Banken›, so Patrick Schwaller.»

Neue Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard

Seit der Übernahme des OECD-Standards bei der Vermeidung der Doppelbesteuerung hat die Schweiz den internationalen Informationsaustausch in Steuersachen ausgedehnt. Neben den Abgeltungssteuerabkommen wurden diverse neue Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt und unterzeichnet. Viel zu reden gibt zurzeit auch das neue Abkommen mit den USA: Im Zuge das laufenden Steuerstreits ist unklar, wann es in Kraft treten kann.

» Neue Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz

Steuerabkommen mit Deutschland

Am 10.08.2011 paraphierten die Schweiz und Deutschland ein Steuerabkommen. Das Abkommen sollte der Beilegung des deutsch-schweizerischen Steuerstreits zu den seit jahrzehnten offenen Fragen der Besteuerung von Kapitalerträgen deutscher Anleger in der Schweiz dienen.

Die Eckdaten des mittlerweile gescheiterten Abkommens:

  1. Personen mit Wohnsitz in Deutschland können ihre Kapitalanlagen in der Schweiz nachversteuern, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Bankbeziehungen offenlegen.
  2. Künftige Kapitalerträge und –gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungssteuer, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweisen wird.
  3. Der Marktzugang für Finanzdienstleister wird verbessert.
  4. Das Steuerabkommen soll 2013 in Kraft treten.

Am 21.09.2011 hattenn Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und die Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf in Berlin das Steuerabkommen unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung wurde der vollständige Text des Abkommens veröffentlicht.

» Vollständige Text des Steuerabkommens mit Deutschland

Das Eidg. Finanzdepartement kommentierte die Unterzeichnung des Abkommen folgendermassen: “Erreicht wurde ein faires Verhandlungsergebnis, das vor allem unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen beiden Staaten herstellt. Das Abkommen ist ein gutes Verhandlungsergebnis für beide Staaten, da es die Interessen und Erfordernisse beider Staaten gleichermaßen befriedigt. Das von der Schweiz und Deutschland unterzeichnete Steuerabkommen respektiert einerseits den in der Schweiz geltenden Schutz der Privatsphäre von Bankkunden und gewährleistet anderseits die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche der deutschen Behörden.”

Am 5. April 2012 hatten Staatssekretär Michael Ambühl und Peter Gottwald, Botschafter der Bundesrepublik Deutschland, im Auftrag ihrer Regierungen in Bern ein Änderungsprotokoll zum Steuerabkommen unterzeichnet. Im Vergleich zum ursprünglichen Abkommen wurden verschiedene Punkte ergänzt:

  • Erbschaften: Im Erbschaftsfall müssen die Erben entweder der Erhebung einer 50 % Steuer oder der Offenlegung zustimmen.
  • Pauschalbesteuerung: Statt wie bisher vorgesehen zwischen 19 und 34 Prozent liegt der Steuersatz mindestens bei 21 und höchstens bei 41 Prozent.
  • Anzahl möglicher Auskunftsersuche: Erhöhung von maximal 999 auf maximal 1300 Gesuche innerhalb von zwei Jahren.
  • Verlagerung von Vermögen deutscher Steuerbürger aus der Schweiz in Drittstaaten ohne Meldung: Der relevante Stichtag wurde vom 31.5.2013 auf den 1.1.2013 vorgezogen.
  • Zinszahlungen, die von dem Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Europäischen Union erfasst sind oder in Zukunft erfasst werden, sind vom Anwendungsbereich des Abkommens explizit ausgenommen.
  • Die Regelungen zur Verteilung des Aufkommens in Deutschland werden aus dem Steuerabkommen herausgenommen.
  • Einzelne Missbrauchsfälle werden konkret beschrieben. Der Vollzuges des Abkommens wird durch die zuständige Schweizer Behörde und durch ein unabhängiges Revisionsunternehmen sowie die Aufnahme von Ländervertretern in den so genannten gemeinsamen Ausschuss explizit überwacht.

» Vollständiges Änderungsprotokoll des Steuerabkommens mit Deutschland

Am 23. November 2012 lehnte eine Mehrheit im deutschen Bundesrat das Steuerabkommen ab. Am 12. Dezember 2012 scheiterte das Abkommen auch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesratmit 19 zu 10 Stimmen. Die Schweiz schliesst jegliche Nachverhandlungen das Abkommens aus. Damit ist das Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland definitiv gescheitert.

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