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Wirtschaftsstrafrecht / Wirtschaft

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Bundesrat will Schweizer Handelsregister modernisieren

Datum:
16.04.2015
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wirtschaftsstrafrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat forderte am Mittwoch 15. April 2015 die Modernisierung der Verordnungen zum schweizerischen Handelsregister. Neu sollen Personen eindeutig über Ihre AHV-Nummer identifizierbar sein. Ausserdem wird ein zentralisiertes Register, sowie die Abschaffung bürokratischer Hürden für Gesellschaften eingeleitet. Die Vorlage des Bundesrates kommt im Rahmen der Frühjahrssession 2015 in die parlamentarische Vernehmlassung.

Vorschriften zum Handelsregister seit 1937 nicht mehr überarbeitet

Die Vorschriften zum schweizerischen Handelsregister sind im Obligationenrecht verankert und wurden seit 1937 nicht mehr revidiert. Am Mittwoch verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft zur Anpassung der Vorschriften über das Handelsregister. Die Neuerungen sollen das Schweizer Handelsregister insofern auf den neuesten Stand bringen, als dass dieses weiterhin seine wichtige Funktion im Bezug auf Sicherheit und Effizienz des Rechtsverkehrs gewährleisten kann. Das Parlament berät die Vorlage im Zuge der Frühjahrssession 2015.

Eingetragene Personen sollen eindeutig identifizierbar sein

Bisher waren Personen in Handelsregistereinträgen nicht eindeutig identifizierbar: Aus dem Register geht nicht hervor, ob es sich bei Personen mit gleichem Vor-, respektive Nachnamen um Namensvetter, oder um ein- und dieselbe Person handelt. Aus diesem Grund werden Personeneinträge im Handelsregister neuerdings mittels AHV-Nummer eindeutig identifiziert. Dies ist heute bei anderen Schweizer Registern des Privatrechts bereits der Fall und führe, so der Bundesrat, neben der eindeutigen Identifizierbarkeit auch zu einer allgemein erhöhten Datenqualität und -aktualität. Die eingetragenen AHV-Nummern sind indes aus Datenschutzgründen auf Handelsregisterauszügen nicht einzusehen.

Zentrales Schweizer Handelsregister

Bis anhin war es in der Schweiz nicht möglich zu eruieren, welche natürliche Person in welchen Gesellschaften mit welcher Funktion, respektive Zeichenberechtigungen im Handelsregister eingetragen ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es sich beim Handelsregister in der Schweiz bis jetzt um eine dezentrale Datenbank handelte, welche von den Kantonen jeweils individuell geführt wurde. Durch die Zentralisierung und Vereinheitlichung des Handelsregisters soll gewährleistet werden, dass alle Funktionen und Zeichenberechtigungen einer natürlichen Person in der ganzen Schweiz erfasst sind.

Weniger Bürokratie für Gesellschaften

Daneben sieht die Vorlage einen Abbau der Bürokratiehürden für Gesellschaften vor. Durch die Abschaffung der „Stampa-Erklärung“, welche besonders bei der Eintragung von Aktiengesellschaften zur Bestätigung dient, dass keine anderen als die in den Belegen genannten Sacheinlagen, Sachübernahmen, Verrechnungsbestände, oder Vorteile bestehen, soll zu einer vereinfachten Eintragung für Aktiengesellschaften führen. Ausserdem wird die Abtretung von Stammanteilen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zwischen Gesellschaftern teilweise von Formvorschriften befreit.

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