OR 731b / ZPO 250c Ziffer 6 + ZPO 59
Hat das Handelsregisteramt ein Gesuch betreffend Organisationsmangel nach OR 731b gestellt, fällt die beklagte Gesuchsgegnerin hernach in Konkurs und verzichtet das Konkursamt auf die Prozessweiterführung, entfällt hinsichtlich des Organisationsmangels das Rechtsschutzinteresse.
Quelle
Einzelgericht des Handelsgerichts
Verfügung vom 03.07.2014
HE130262
in ZR 114 (2015) Nr. 25 S. 112 f.
Weiterführende Informationen
- Auflösung | aktiengesellschaft.ch
- Organisationsmängel Liquidation | unternehmensliquidation.ch
- Organisationsmängel Liquidation | unternehmensliquidation.ch
- Verzicht der Generalversammlung, einen VR zu wählen | bnlawyers.ch
LawMedia Redaktion
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