LAWNEWS

Wirtschaftsstrafrecht / Wirtschaft

QR Code

SPLITSEAT – Sharing-Plattform im Umfeld von Vereinen und Fans

Datum:
25.11.2016
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wirtschaftsstrafrecht
Autor:
Andreas-Schneider
Verlag:
LAWMEDIA AG

Saisonkarten mit SPLITSEAT unter Sportfans teilen

Saisonkarten sind begehrt und werden Spiel für Spiel weitergegeben, sofern der Inhaber verhindert ist. Kostenlos oder gegen einen kleinen Unkostenbeitrag kommt dadurch ein anderer Sportfan in den Genuss eines Stadionbesuchs. Die Idee des nichtkommerziellen Weitergebens von Saisonkarten wurde mit der Internetplattform SPLITSEAT ins digitale Zeitalter transferiert. Eigentlich ein guter Grundgedanke, aber die finanziellen Interessen der Vereine und die bestehenden Zweitmarktportale machen Plattformen wie SPLITSEAT das Leben schwer. Zudem waren bei der Lancierung auch juristische Fragen zu prüfen.

Jede Person im Stadion zählt – oder doch nicht?

Eine gesicherte Finanzierung wird für Profisportvereine immer schwieriger. Es ist kaum möglich einen Sportclub auf professionellem Niveau zu betreiben, ohne Einnahmen aus TV-Geldern, von Sponsoren oder weiteren Zusatzeinnahmen wie der Gastronomie. Bei Spielen fragen sich Zuschauer und Sponsoren: Stimmen die angegebenen offiziellen Zuschauerzahlen überhaupt? Üblicherweise werden Tickets an Sponsoren und Partner verteilt oder an Nachwuchsteams sowie Schulklassen verschenkt. Dabei ist es unwesentlich, ob diese Tickets jemals genutzt wurden – im Stadion werden sie als „präsente Zuschauer“ gezählt. Ausserdem werden inzwischen praktisch bei allen Vereinen die Saisonkartenbesitzer generell mitgezählt, auch wenn sie nicht im Stadion erscheinen. Neben Prestige geht es bei den Zuschauerzahlen vor allem um Geld. Die TV-Einnahmen werden jährlich unter allen Klubs verteilt, dabei ist das Zuschaueraufkommen massgebend. Auch bei Verhandlungen mit Sponsoren bedeuten mehr Fans mehr Reichweite – und höhere Einnahmen. Um Unterstützung der Vereine durch die öffentliche Hand zu recht­fertigen, sind möglichst hohe Zuschauerzahlen ebenfalls wichtig.

Die Quintessenz  daraus müsste sein: Jede Person im Stadion zählt. Alle Beteiligten gewinnen, wenn die leeren Plätze der Karteninhaber genutzt werden. Der Inhaber erhält möglicherweise eine Entschädigung, der Nutzer kann für einen angemessenen Betrag ein Spiel besuchen und für den Sportverein zählt jede Person im Stadion: Denn nur wer im Stadion anwesend ist, kann konsumieren, für Stimmung sorgen und bringt den Sponsoren einen Nutzen.

Geht es um die Optimierung der Nutzung von Saisonkarten, welche ja bereits bezahlt sind, sehen das die meisten Vereine etwas anders. Bei ausverkauften Stadien möchte der Verein die leeren Plätze natürlich lieber nochmals verkaufen und nur einen Anteil des Originalpreises dem Karteninhaber gutschreiben. Wenn das Stadion nicht ausverkauft ist, wollen die Vereine lieber ein weiteres Tagesticket zum Originalpreis verkaufen und nicht die Nutzung einer Saisonkarte, allenfalls sogar zum Schnäppchenpreis und erst noch zu Gunsten des Inhabers, fördern.

Bekannte Portale – nahe am Schwarzmarkt und Abriss der Sportinteressierten

Herkömmliche Ticketportale haben den Zweitmarkt längst entdeckt. Wenn der typische Verkaufsvorgang bei bekannten Plattformen genauer beleuchtet wird, sind folgende Aspekte offensichtlich: Die Preise werden nicht transparent aufgeschlüsselt, die eingeforderten Gebühren sind je nach Ticket hoch, der Käufer muss teilweise Monate im Voraus vor Erhalt der Tickets bezahlen und bekommt dann am Ende oftmals ein anderes Ticket als bestellt – sofern er es überhaupt erhält.

In vielen Fällen treten die bekannten Plattformen als Verkäufer der Tickets auf, geben angebliche Garantien gegenüber dem Käufer ab und kümmern sich auch noch um das Inkasso. Der Name des eigentlichen Verkäufers bleibt im Dunklen

Wenn ein gewerblicher Anbieter selbst oder über Mittelsmänner beim Veranstalter Eintrittskarten kauft, stellt ein Verbot des Weiterverkaufs in den AGB der Vereine keine unangemessene Härte gegenüber den gewerblicher Anbietern dar, weil diese über ihre Absicht, die Karten gewerblich weiter zu verkaufen, täuschen. Man spricht von einem sogenannten Schleichbezug, gegen welchen sich die Veranstalter auch wettbewerbsrechtlich erfolgreich wehren können. Doch diverse Vereine haben Partnerschaften mit den Zweitmarkportalen geschlossen, die ihnen Sponsoringeinnahmen im mittleren sechsstelligen Bereich bringen sollen. Im Gegenzug werden die bekannten Internetportale zum offiziellen Wiederverkaufsplatz für Tickets und erhalten meist Kartenkontingente zur eigenen Vermarktung. In der Regel werden bei den bekannten Plattformen die Tickets mit einem Aufschlag von bis zu 100 Prozent oder mehr, auf den vereinsseitigen Ausgabepreis, verkauft. In jeder Kategorie ist ein Vielfaches des Originalpreises zu zahlen. Neben den Kartenkontingenten der Plattformen können aber auch die Benutzer ihre Eintrittskarten anbieten und den Preis selbst bestimmen. Bei einigen Portalen wird angezeigt, ob der Preis dem Originalpreis entspricht, darunter oder darüber liegt. Die Plattformen kassieren, sofern der Handel zustande kommt – in den meisten Fällen 15 Prozent oder mehr vom Verkäufer und vom Käufer. Das Herausfordernde daran: Auch an diesen Verkäufen werden viele Klubs prozentual beteiligt.

Zweitmarktportale der Vereine – mit Einschränkungen

Aufgrund von Fanprotesten gegen überhöhte Ticketpreise betreiben inzwischen verschieden Vereine eigene Zweitmarkt-Portale. Diese Zweitmarkt-Portale sind grundsätzlich eine gute Sache und relativ komfortabel.  Auf den meisten Portalen gibt es keine Möglichkeit das verfügbare Ticket, bekannten Personen zur Verfügung zu stellen und diesen somit einen Besuch im Stadion zu ermöglichen. Weiter ist es nicht möglich den Preis selbst zu bestimmen – es gilt der vom Verein definierte Originalpreis. Zusätzlich kann, gemäss den Ticketing Fairplay-Regeln der Deutschen Fussball Liga DFL, noch maximal 15% Bearbeitungsgebühr aufgeschlagen werden.

Somit sind Tickets auf den Zweitmarkt-Portalen grundsätzlich etwas teurer als normale Tagestickets und werden dadurch wohl auch nur bei ausverkauftem Stadion verkauft. Aber erst nach dem Verkauf erhält der Inhaber einen entsprechenden Anteil seiner Kosten zurückerstattet. Bei nicht ausverkauftem Stadion bleiben die Tickets auf dem Zweitmarkt-Portal liegen und der Inhaber kann selber nichts am Preis verändern, um vielleicht doch noch einen Teil der Kosten für die Saisonkarte zu decken. Zudem hat der Verein natürlich die Kontrolle darüber, welcher Inhaber seine Saisonkarte wie oft zurückgeben möchte. Einige Vereine drohen diesbezüglich mit Entzug des Vorkaufsrechts für die nächste Saison oder beschränken die Anzahl der Rückgaben.

Soziale Medien und Fan-Foren  – nicht sehr komfortabel

Natürlich kann Abo-Sharing auch über Fan-Foren, Doodle, WhatsApp oder Facebook + Co. abgehandelt werden. Es ist jedoch recht aufwendig Spielpläne zu erfassen, zu aktualisieren oder die Angebotspreise zu überwachen. Zudem sind in der Regel längst nicht alle Freunde auf mehreren Plattformen registriert und auf den SocialMedia-Plattformen oder in den Fan-Foren aktiv.

Weiter geschieht es wohl sehr oft, dass Karteninhaber nach einer Publikation noch Anfragen erhalten, obwohl die Saisonkarte bereits vergeben ist. Oder umgekehrt, welcher Inhaber einer Saisonkarte denkt schon immer genau an die Personen, welche gerade Lust und Zeit haben ein Spiel zu besuchen?  Es fehlt eine einfache und transparente Möglichkeit, damit sich Freunde und Bekannte oder andere interessierte Sportfans über die Verfügbarkeit von Saisonkarten informieren können.

Weitergabe von Tickets – privater Weiterverkauf nicht verboten

Die normale, nichtpersonalisierte Eintrittskarte stellt rechtlich betrachtet ein sogenanntes Inhaberpapier dar. Der jeweilige Inhaber der Karte hat ein Recht auf Leistung gegenüber dem Anbieter bzw. Veranstalter. Anders ausgedrückt darf immer genau derjenige ein Fussballspiel oder ein Konzert besuchen, der die Karte beim Eintritt in den Händen hält.

Käufer, die das Ticket zum privaten Gebrauch erworben haben, kann der Weiterverkauf nicht verboten werden. Die Veranstalter versuchen zwar ein solches Weiterverkaufsverbot durch die Verwendung von AGB und durch einen zusätzlichen Kartenaufdruck (“Der Weiterverkauf ist nicht gestattet”) durchzusetzen. Die Veranstalter dürfen in ihren AGB festlegen, dass der Verkauf der Karten ausschliesslich zum privaten Gebrauch erfolgt und darüber hinaus grundsätzlich auch eine Weiterveräusserung unter bestimmten Umständen (z.B. Auktionen) verbieten.

Ein generelles Weiterverkaufsverbot benachteiligt den privaten Käufer aber in unangemessener Art und Weise und ist deshalb unwirksam. Privaten Käufern muss es möglich sein, im Falle einer Erkrankung oder einer Verhinderung die Karte weiterverkaufen zu können. Dies entspricht dem Grundsatz der Verkehrsfähigkeit von Wirtschaftsgütern.

Auch die legitimen Interessen der Veranstalter, welche im Bereich des Fussballs insbesondere auf Sicherheitsaspekte im Interesse einer Trennung rivalisierender Fangruppen, sowie auf die Vorgabe der Preissicherheit abstellen, können ein solches Weiterverkaufsverbot gegenüber Privatpersonen nicht rechtfertigen. Die einmal durch den Veranstalter verkauften Karten müssen damit als Wirtschaftsgüter bewegungsfähig bleiben und dürfen durch Privatpersonen weiterverkauft werden.

Die Formulierungen in den AGB schrecken viele Fans von einem Weiterverkauf ab, ohne dass sie tatsächlich  rechtliche Wirkungen entfalten. Wie festgestellt, sind die AGB in Bezug auf das generelle Weiterverkaufsverbot gegenüber privaten Erwerbern unwirksam. Damit sind auch die damit in Zusammenhang stehenden Sanktionen eines Stadionverbots oder einer Vertragsstrafe unwirksam.

Personalisierte Tickets – Umsetzung und Wirksamkeit fraglich

In den letzten Jahren ist das Thema personalisierte Tickets verstärkt in den Fokus geraten. Organisatoren von Events sind dazu übergegangen, die Namen der Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen wollen, auf die Tickets zu drucken. Einlass ins Stadion erhalten nur die Personen, deren Name aufgedruckt ist.

Jedem Dritten darf der Veranstalter den Zugang verweigern, so dass ein Weiterverkauf solcher personalisierten Tickets schwierig ist. Um besonderen Situationen oder sonstigen Verhinderungen dennoch gerecht zu werden, muss aber die Karte auf eine andere Person umgeschrieben werden können. Diese Umschreibung darf aber immer nur vom Veranstalter selbst vorgenommen werden und erfordert dessen Einverständnis.

In vielen Ländern werden keine personalisierten Eintrittskarten eingesetzt. Bei manchen Vereinen wird der Name des Bestellers auf die Karten aufgedruckt, teilweise sogar die Adresse. Das ist jedoch nicht als Personalisierung anzusehen. Eine Personalisierung ist nur dann gegeben, wenn man beim Bestellvorgang ausdrücklich dazu aufgefordert wird, die Daten des effektiven Besuchers anzugeben.

Manche Vereine verwenden jedoch ein anderes Verfahren. Auf dem tatsächlichen physischen Ticket gibt es ein Feld, auf dem der Besucher selbst seinen Namen eintragen soll. Eine Weitergabe ist damit natürlich problemlos möglich, indem der tatsächliche Besucher schlussendlich seinen Namen einträgt.

Ein auf diese Weise ausgestelltes Ticket gilt als personalisiertes Ticket. Die Vereine greifen zu diesem Mittel, da bei personalisierten Tickets der Weiterverkauf untersagt werden kann. Indem der Besucher den Namen selbst eintragen kann, kommt es jedoch zu keiner unmittelbaren Einschränkung für ihn. Im Normalfall werden Ausweise beim Einlass aber gar nicht erst kontrolliert. Tatsächlich dient diese Personalisierung nur zur Abschreckung vom Weiterverkauf.

Wenn Karten nur personalisiert verkauft werden, muss jeder tatsächliche Besucher seinen Vor- und Nachnamen, seine Adressdaten sowie sein Geburtsdatum hinterlegen. Da diese Eintrittskarten spezifisch auf diese Person ausgestellt und beim Stadioneinlass kontrolliert werden. Einerseits entsteht dem Vereine dadurch ein massiver Aufwand, andererseits ist der Datenschutz gefährdet. Somit darf die Umsetzung und Wirksamkeit einer solchen Massnahme angezweifelt werden.

Schwarzmarkt – wird es immer geben

Wenn Spiele schnell ausverkauft sind und von vielen Menschen gesehen werden wollen, kommt es sehr oft vor, dass die Karten später zu einem höheren Preis weiter verkauft werden. Von den Veranstaltern wird dies als “Schwarzmarkt” bezeichnet. Diese Bezeichnung ist jedoch streng genommen nicht korrekt, da der private Weiterverkauf von Tickets gesetzlich nicht verboten ist.

Es ist zwar keine hundertprozentige Sicherheit gegen die Schwarzmarkthändler, doch mit einem offiziellen Fanportal zum privaten Teilen und Weitergeben von Tickets könnte neben den Zweitmarktportalen der Vereine eine weitere Alternative zu personalisierten Tickets und zur Einschränkung des Schwarzmarktes angeboten werden.

Durch die notwendige Registrierung der Benutzerdaten, hätten die Verantwortlichen die Möglichkeit, die registrierten Fans auf bekannte Schwarzmarktverkäufer, Doubletten und sonstige Auffälligkeiten wie z.B. Mehrfachverkäufe von einzelnen Personen zu überprüfen.

Der Aufwand für personalisierte Tickets zur Bekämpfung des Schwarzmarkts ist schlichtweg zu gross. Zusätzlich zur  Kontrolle beim Stadioneinlass müsste auch der personalisierte Ticketverkauf und insbesondere eine Tauschbörse eingerichtet werden. Die Veranstalter müssen sicherstellen, dass die Tickets bei Verhinderung um- oder abgetauscht werden könnten.

Einen Schwarzmarkt für Sporttickets hat es immer schon gegeben -– und es wird auch in Zukunft einen solchen geben. Die entscheidende Frage ist einfach, ob der Aufwand zur Bekämpfung des Schwarzmarktes hingenommen wird oder ob es inzwischen faire Alternativen gibt, die man unterstützen könnte. Die gibt es, wie SPLITSEAT beweist. Offen bleibt die Frage, ob man diese Alternativen fördert oder doch am Schluss die finanziellen Interessen solche Möglichkeiten verhindern.

SPLITSEAT – die faire Alternative von Sportfans für Sportfans

Mit SPLITSEAT ist eine Alternative auf dem Markt, welche sich an einen Fair-Play-Codex hält und transparent, direkt von Fan zu Fan funktioniert. Die Karteninhaber bieten ihren Sitzplatz mit wenigen Klicks für einzelne oder mehrere Spiele öffentlich oder nur spezifischen Personen wie Kunden und Freunden an. Sie bestimmen die Konditionen wie Übergabe, Rückgabe und allenfalls einen Unkostenbeitrag in einem fairen Rahmen selbst. Interessierte Sportfans können dann auf SPLITSEAT verfügbare Plätze für Spiele verschiedenster Sportarten suchen und buchen. Wenn ein Deal entstanden ist, werden den beiden Parteien die jeweiligen Koordinaten per Email zugestellt.

Für die Vermittlung der Saisonkarten fallen weder für die Besitzer noch für die Nutzer irgendwelche Plattformgebühren an. Im Vergleich mit den herkömmlichen Ticketanbietern und den Zweitmarktportalen der Vereine, ist SPLITSEAT somit das einzige Gratisangebot auf dem Markt und eine wesentlich einfachere Alternative zu den Fan-Foren oder den bekannten sozialen Medien.

Auf SPLITSEAT gibt es keine Auktionen und über die Plattform wird kein Geld transferiert. Durch die Vereinbarung einer persönlichen Übergabe kann zusätzlich die Sicherheit und das Vertrauen erhöht werden. Man hat so die Möglichkeit, vor der Bezahlung, die Tickets auf die Korrektheit, Verfügbarkeit und Gültigkeit zu prüfen.

Die Erfassung der Spieldaten wird durch SPLITSEAT vorgenommen.  SPLITSEAT ist eine länder-, sportarten- und vereinsübergreifende Plattform und verbindet Sportfans. Durch ein responsives Webdesign ist SPLITSEAT für jeden Benutzer auf seinem gewohnten Endgerät mit dem entsprechenden Browser bedienbar.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.