Auftrag an EFD zur Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage
An seiner Sitzung vom 15.02.2017 hat der Bundesrat entschieden, dass das Einlegerschutzsystem durch eine Reihe von Massnahmen gestärkt werden soll.
Erinnerlich hatte die Expertengruppe zur „Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie“ im Dezember 2014 Empfehlungen zur Stärkung des Einlegerschutzsystems vorgeschlagen. Nach interner Analyse und externer Vernehmlassung hat der Bundesrat die folgenden drei Massnahmen beschlossen:
- Sicherstellung durch Wertpapiere
- Finanzierung der Einlagensicherung durch die Hinterlegung von Wertschriften im Umfang von 50 % der Beitragsverpflichtungen der Banken
- Neue Systemobergrenze
- Festlegung der Systemobergrenze neu bei 1,6 % der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen
- Schnellere Auszahlung
- Verkürzung der Dauer zur Auszahlung der gesicherten Einlagen im Bankenkonkurs.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung der entsprechenden Gesetze auszuarbeiten, und zwar bis Ende November 2017.
Quelle
Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.02.2017
Weiterführende Informationen
- Bundesrat will das Einlegerschutzsystem stärken | admin.ch
- Regulierung | swissbanking.org
- Frühjahrssession 2011: 13 Vorlagen angenommen | law-news.ch
- Kapitalanlageschutz in der Schweiz | anlegerschutz.ch
LawMedia Redaktion
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