Vernehmlassung bis Ende August 2017
Die Eidgenössische Finanzdirektion (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben aufgrund der Interpellation von SP-Nationalrat Manuel Tornare (16.3323) die heutige Banknotenpraxis geprüft und beantragen die Aufhebung der Umtauschfrist.
Die Aufhebung der bisherigen Umtauschfrist (20 Jahre) solle verhindern, dass jemand Banknoten besitze, die ihren Wert verloren hätten. Die Schweiz stelle sich damit auf die in den wichtigsten Industrieländern übliche Praxis ein.
Der Bundesrat hat sich daher an seiner Sitzung vom 05.04.2017 mit der Umtauschfrist für alte Banknotenserien befasst und das EFD beauftragt, bis Ende August 2017 eine Vernehmlassungsvorlage mit den erforderlichen Gesetzesänderungen auszuarbeiten.
Quelle
Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.04.2017
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LawMedia Redaktion
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