Inkrafttreten: 07.05.2017
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 05.04.2017 die Maximalgewichte für zweiachsige Busse sowie für bestimmte Lastwagen mit alternativen Antriebssystemen resp. die Länge für solche zum Transport von Containern des kombinierten Verkehrs angepasst:
Anpassung Gewichte und Abmessungen
Fahrzeugart | Gegenstand | alt | neu | Grund |
Zweiachsige Busse | Höchst-gewicht | 18 Tonnen | 19,5 Tonnen | In den letzten 20 Jahren stiegen die Gewichte der technischen Fahrzeugausrüstung / Ohne Anpassung könnten nicht mehr so viele Fahrgäste und Gepäck befördert werden |
Lastwagen + Sattelschlepper mit 2 oder 3 Achsen / 3-achsige Busse + Gelenkbusse | Maximal-gewichte | Maximalgewicht für alle Fahrzeuge, auch für solche mit alternativem Antriebssystem gleich | Kompensation des Gewichts alternativer Antriebssysteme durch Anhebung des zulässigen Höchstgewichts um das zusätzliche, für die alternative Antriebstechnik erforderliche Gewicht, maximal jedoch um eine Tonne | Alternative Antriebssysteme wie Hybrid-, Gas- oder Elektroantriebe (mit geringerem Abgasausstoss und weniger Lärm.
Gewichtserhöhung im Einklang mit EU-Vorschriften. Gleichbleibend:
|
Sattelmotor-fahrzeuge | Zulässige Höchstlänge | 16.50 m | 16.65 m | Ermöglichung des Weitertransports von 45-Fuss-Containern im kombinierten Verkehr auf der Strasse von und zu den Verladeterminals (Vermeidung Handelshemmnisse und Nachteile für Schweizer Fahrzeuge) |
Quelle
Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.04.2017
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