OR 731b
Es kann gerechtfertigt sein, im Rahmen eines erweiterten Gehörsanspruchs nicht nur die Parteien anzuhören, sondern zu prüfen, ob ein Sachwalter eingesetzt werden soll.
Liegen indessen undurchsichtige Verhältnisse vor und wollen alle Aktionäre die Liquidation der Gesellschaft, ist trotz Vorhandenseins gewisser Aktiven – angesichts eines langwierigen und teuren Sachwalter-Verfahrens – die Konkursliquidation anzuordnen.
Quelle
Einzelgericht des Handelsgerichts
Verfügung vom 09.11.2016
HE160378
in ZR 116 (2017) Nr. 26 S. 100 ff.
Weiterführende Informationen
- Aufloesung | aktiengesellschaft.ch
- Organisationsmängel – Liquidation | unternehmensliquidation.ch
- Erfüllung Nachlassvertrag | nachlassverfahren.ch
LawMedia Redaktion
Neueste Artikel von LawMedia Redaktion (alle ansehen)
- Schadenersatzforderung aus Geldwäscherei - 26. Januar 2021
- Coronavirus: Treffen BR Alain Berset und Kultur-Vertreter betreffend Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen - 26. Januar 2021
- Coronavirus (COVID-19): BAG-Risikoländer-Liste per 01.02.2021 - 23. Januar 2021

Anwalt finden
Sie haben ein rechtliches Problem und brauchen Unterstützung durch eine Anwältin oder einen Anwalt? Auf GetYourLawyer – die Anwaltsplattform in Partnerschaft mit der LawMedia AG – finden Sie für jeden Fall den passenden Anwalt.