OR 271 Abs. 2
Laut Bundesgericht ist eine Begründung der Kündigung auch dann kein Gültigkeitserfordernis, wenn die Kündigung im Hinblick auf Umbau- und Sanierungsarbeiten erfolgte.
Quelle
BGE 4A_703/2016 vom 24.05.2017
Weiterführende Informationen / Linktipps
- BGE 4A_703/2016 | servat.unibe.ch
- Begründung der Kündigung (OR 271 Abs. 2) | renovationskuendigung.ch
- Spezialfall Kündigung infolge Renovation | renovationskuendigung.ch
The following two tabs change content below.
LawMedia Redaktion
Redakteur bei LAWMEDIA
Artikel der LAWMEDIA Redaktion. Weitere Informationen zur LAWMEDIA unter lawmedia.ch.
» Alle Artikel der LAWMEDIA Redaktion
Neueste Artikel von LawMedia Redaktion (alle ansehen)
- Auch das Pauschalhonorar erfordert eine detaillierte Rechnungsstellung - 19. Mai 2022
- Tattoo als Patientenverfügung - 19. Mai 2022
- Privatstrafklageverfahren: Keine Rechtsnachfolge für nicht nahe Erben - 19. Mai 2022

Anwalt finden
Sie haben ein rechtliches Problem und brauchen Unterstützung durch eine Anwältin oder einen Anwalt? Auf GetYourLawyer – die Anwaltsplattform in Partnerschaft mit der LawMedia AG – finden Sie für jeden Fall den passenden Anwalt.