ZPO 160 + ZPO 296
Sowohl die Heimat- als auch die Wohnsitzgemeinde eines Schweizers sind berechtigt, seine Vaterschaftsanerkennung für das Kind seiner kosovarischen Ex-Frau anzufechten.
Für die Vaterschaftsklärung darf gegen den sich verweigernden Mann die zwangsweise DNA-Erhebung angeordnet werden.
Quelle
BGE 5A_590/2016 vom 12.10.2017
Weiterführende Informationen / Linktipps
- BGE 5A_590/2016 | bger.ch
LawMedia Redaktion
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