Modernisierung des internationalen Konkursrecht
Einleitung
Wir berichteten am 06.07.2017, dass der Bundesrat beabsichtige, das internationale Konkursrecht zu modernisieren und hiefür das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Konkursverfahren und Nachlassverträge zu vereinfachen.
Inzwischen haben National- und Ständerat über die Gesetzesvorlage beraten und am 16.03.2018 in den beiden Schlussabstimmungen die Gesetzesänderung beschlossen.
Gesetzespublikation
Im Bundesblatt Nr. 12 vom 27.03.2018 wurde nun die Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) publiziert.
Die Gesetzesänderung vom 16.03.2018 betrifft die Artikel 166 – 175 IPRG (11. Kapitel: Konkurs und Nachlassvertrag).
Gegenüber dem Gesetzesentwurf des Bundesrates nahmen die Räte – soweit erkennbar- lediglich geringfügige Anpassungen vor, nämlich bei:
- IPRG 169 Abs. 2, 2. Satz
- IPRG 171 Abs. 2
- IPRG 174a Abs. 2, 2. Satz.
Der von National- und Ständerat in der Schlusssitzung beschlossene neue Gesetzestext kann nachgelesen werden unter:
Referendumsmöglichkeit
Die hievor erwähnte Gesetzesänderung untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert bis 05.07.2018.
Inkraftsetzung
Der Bundesrat bestimmt dereinst den Inkraftsetzungszeitpunkt.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam
Weiterführende Informationen
- IPRG – Anerkennung ausländischer Konkursverfahren: Modernisierung durch Vereinfachung | law-news.ch
- Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht. 11. Kapitel: Konkurs
und Nachlassvertrag | parlament.ch - Internationales Konkursrecht | internationales-konkursrecht.ch
LawMedia Redaktion
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