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Hrubesch-Millauer Stephanie / Bosshardt Martina: Die Einleitungsartikel des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Datum:
24.10.2019
Rubrik:
Neue Bücher
Rechtsgebiet:
Stichworte:
ZGB
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hrubesch-Millauer Stephanie / Bosshardt Martina:
Die Einleitungsartikel des Schweizerischen Zivilgesetzbuches 

(Art. 1 – 9 ZGB)

Bern 2019
285 Seiten
Stämpfli Verlag AG
CHF 85.00
ISBN 978-3-7272-1606-0

Buchart

Stämpflis juristische Lehrbücher
Buch (broschiert)

Inhalt / Rezension

Das vorliegende Werk behandelt die Einleitungsartikel des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art. 1-9 ZGB).

Das Buch basiert auf dem ehemaligen „Stämpfli-Skript“ von HOFER SIBYLLE / HRUBESCH-MILLAUER STEPHANIE, Einleitungsartikel und Personenrecht, 2. Auflage, Bern 2012.

Der betreffende Content-Teil des Skripts wurde erweitert und die Hinweise auf Lehre und Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht.

Der „Einleitungstitel“ des ZGB hat in seiner Anwendung Auswirkungen auf das ganze Privatrecht. Insofern nimmt es eine bedeutende Stellung ein und strahlt auch auf andere Rechtsgebiete aus.

Die Einleitungsartikel manifestieren u.a. die Methoden der Rechtsfindung und damit ein zentrales Grundwissen für die juristische Falllösung.

Das Buch befasst sich u.a. mit folgendem:

  • Rechtsanwendung
    • Gesetzesauslegung
    • Lückenfüllung
    • usw.
  • Sachverhaltsfeststellung
  • Grundgehalt tragender Rechtsinstitute
    • Gebot des Handelns nach Treu und Glauben
    • Verbot des Rechtsmissbrauchs
    • guter Glaube)
  • Auswirkungen des Grundgehalts im System des Privatrechts.

Eine praktische Methode wurde in diesem Werk verwirklicht:

  • Klein gedruckte Textpassagen.

Das „Kleingedruckte“ ist nicht minder wichtig, enthält aber aus den Hauptgedankengängen hergeleitete Überlegungen und Ergänzungen, wie:

  • Beispiele
  • Bundesgerichtsentscheide
  • Verständnis stiftende Hinweise
  • usw.

Das Werk enthält die üblichen Hilfsmittel wie Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Materialienverzeichnis und Stichwortverzeichnis.

 Herausgeber und Autoren

  • Stephanie Hrubesch-Millauer
    • Dr., Professorin an der Universität Bern
  • Martina Bosshardt
    • Wissenschaftliche Assistentin an der Universität Bern, Rechtsanwältin

Inhaltsübersicht

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Materialienverzeichnis

1         Vorbemerkungen zu den Einleitungsartikeln

  1. Gegenstand
  2. Inhalt und systematische Stellung der Einleitungsartikel
  3. Anwendungsbereich

2         Art. 1 und 4 ZGB: Anwendung und Ergänzung des Gesetzes

  1. Regelungsgegenstand (insb. Von Art. 1 ZGB)
  2. Gesetzesrecht
  3. Gesetzeslücken
  4. Lückfüllung
  5. Beachtung von Art. 1 Abs. 3 ZGB
  6. Gerichtliche Billigkeitsentscheidungen gemäss Art. 4 ZGB

3         Art. 2 ZGB: Gebot von Treu und Glauben/Rechtsmissbrauchsverbot

  1. Gegenstand von Art. 2 ZGB
  2. Art. 2 Abs. 1 ZGB: Grundsatz von Treu und Glauben
  3. Art. 2 Abs. 2 ZGB: Verbot des offenbaren Missbrauchs

4         Art. 3 ZGB: Guter Glaube

  1. Grundsätzliches
  2. Vermutung des guten Glaubens (Art. 3 Abs. 1 ZGB)
  3. Ausschluss des Gutglaubensschutzes aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit (Art. 3 Abs. 2 ZGB)

5         Art. 5 ZGB: Bundesprivatrecht und kantonales Privatrecht

  1. Ausgangslage und Prinzip der Gesamtkodifikation
  2. Vorbehalte zugunsten kantonalen Zivilrechts (Art. 5 Abs. 1 ZGB)
  3. Gesetzliche Verweisung auf Übung und Ortsgebrauch (Art. 5 Abs. 2 ZGB)

6         Art. 6 ZGB: Bundesprivatrecht und kantonales öffentliches Recht

  1. Abgrenzung Privatrecht und öffentliches Recht
  2. Vorbehalt von Art. 6 Abs. 1 ZGB
  3. Art. 6 Abs. 2 ZGB

7         Art. 7 ZGB: Einheit des Bundesprivatrechts

  1. Grundsätzliches
  2. Verweisung
  3. Verweisungsumfang: die erfassten Normen
  4. Anwendungsbereich

8         Art. 8 und Art. 9 ZGB: Beweisregeln

  1. Einführung in die Thematik
  2. Recht auf Beweis
  3. Beweismass
  4. Beweislast
  5. Beweisführung

Stichwortverzeichnis

Fokus

Nicht nur Studierende an Universitäten und Rechtsanwaltsprüflinge, sondern auch Praktiker

Bewertung

Gut verständliches und anwenderfreundliches Basiswerk.

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