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Verwaltungsrecht

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Bundesgesetz + Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen: Inkraftsetzung auf 01.01.2021

Datum:
13.02.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verwaltungsrecht
Stichworte:
Bund, Nachhaltigkeit, Submissionsrecht, Vergaberecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat hat am 12.02.2020 beschlossen, das Bundesgesetz und die gleichentags verabschiedete Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) auf den 01.01.2021 in Kraft zu setzen.

Das Parlament hat das revidierte BöB am 21.06.2019 einstimmig verabschiedet und gleichzeitig das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) einstimmig angenommen.

Im Einzelnen:

  • Ablauf der Referendumsfrist
    • Ungenutzter Ablauf der Referendumsfrist für das revidierte BöB am 10.10.2019
  • Umsetzung des GPA 2012 in die nationale Gesetzgebung, mit den Hauptzielen
    • Revision
    • Harmonisierung der Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen, soweit möglich und sinnvoll
    • Beseitigung der Unsicherheiten und der kostspieligen Verfahren
      • Beseitigung der Rechtsunsicherheit
      • Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit
  • Harmonisierung
    • Bund und Kantone haben die inhaltlich harmonisierten Revisionstexte für das Bundesgesetz und die neue Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) seit 2012 gemeinsam in einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe vorbereitet
  • Paradigmenwechsel
  • Dem vom Parlament festgelegten Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen kommt grosse Bedeutung zu:
    • Mehr Nachhaltigkeit
    • Qualitätswettbewerb.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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