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Urs E. Schwarzenbach + Kons.: Dahinfallen Kunstversteigerungsaufschub infolge nicht bezahlten Kostenvorschusses

Datum:
17.02.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Steuern, Zoll
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) stoppte am 04.12.2019 mittels superprovisorischen Massnahmen eine Kunstversteigerung.

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) plante am 05.12.2019 zusammen mit einem Auktionshaus die Versteigerung von diversen als Zollpfänder beschlagnahmten Kunstwerken:

  • Mit superprovisorischen Massnahmen untersagte das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) am Vortag die geplante Auktion.

Das BVGer trat nun auf die Beschwerde nicht ein, weil die Beschwerdeführenden den Kostenvorschuss nicht rechtzeitig bezahlt hatten:

  • Das Gesuch um Fristwiederherstellung zur Vorschussleistung ging zwar ein, das BVGer wies es indessen ab
  • Aufgrund des bundesverwaltungsgerichtlichen Nichteintretens fielen die superprovisorischen Massnahmen vom 04.12.2019 dahin.

Das Urteil kann beim Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-6377/2019 vom 05.02.2020

Medienmitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom FR 14.02.2020, 12.00 Uhr

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: FINEWS | finews.ch

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