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Verkehrsrecht / Verwaltungsrecht

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Subventionsbezüge im Bahn- und Busverkehr: BAV-Abklärungen bei SBB und BLS

Datum:
03.03.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Subvention, Vergabe, Vergaberecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 28.02.2020 darüber informiert, dass die BLS und ihre Tochter „Busland“, die SBB sowie Besitzer von Anschlussgleisen für den Schienengüterverkehr in den letzten Jahren punktuell und aus unterschiedlichen Gründen zu hohe Subventionen bezogen hätten. Dies hätten Abklärungen der betroffenen Besteller (Bund und Kantone) und Unternehmen ergeben. Das BAV, die Kantone und die Unternehmen würden die Fälle im Detail nun aufarbeiten. Die zu hohen Zahlungen sollen zurückgefordert werden. Einzelne Transportunternehmen müssten ihre Prozesse und Kontrollen im Subventionsbereich grundsätzlich überprüfen und ggf. anpassen.

Der «Fall Postauto» habe gezeigt, dass die Besteller die korrekte Abwicklung der Subventionierung von Verkehrsleistungen eng begleiten müssten.

Gründe dafür seien

  • die zunehmende Gewinnorientierung der Transportunternehmen
  • der Trend zu komplexeren Strukturen bei den Unternehmen (zB Holdings)
  • die Verbund- und Tarifsysteme und
  • das steigende Subventionsvolumen.

Bund, Kantone und die subventionierten Unternehmen hätten daher in den letzten zwei Jahren ihr Augenmerk noch stärker als bisher auf die Subventionsverwendung gerichtet:

  • Entdeckung von mehreren Fälle mit zu hohen Subventionsbezügen
  • Art und Dimension seien jedoch nicht mit dem «Fall Postauto» vergleichbar
  • Unberechtigte Bezüge müssten vollumfänglich zurückbezahlt werden.

Die Aufarbeitung erfolgt in jedem Fall individuell:

BLS

  • 2011 – 2018
    • Die BLS und ihre Tochtergesellschaft „Busland“ hätten offenbar in den Jahren 2011 bis 2018 in ihren Offerten für Leistungen im regionalen Personenverkehr (RPV) zu tiefe Erlöse aus dem Tarifverbund „Libero“ eingerechnet
      •  Überforderung
        • Bund, Kanton Bern und weitere mitbetroffene Kantone bezahlten daher zu hohe Abgeltungen
      •  Vergleichsvereinbarung
        • Mit der BLS wurde eine Vereinbarung zur Rückzahlung im Umfang von CHF 43.6 Mio. abgeschlossen
  • 2019
    • Im Jahr 2019 hatte das BAV bei der BLS bereits ein fehlerhaftes Zinsglättungsmodell entdeckt und hiefür eine Rückzahlungsvereinbarung geschlossen
      •  Massnahmen
        • Angesichts der Mängel verlangen Bund und Kanton Bern von der BLS, eine grundlegende Überprüfung der
          • Kontrollen in den Subventionsbereichen
          • Steuerung in den Subventionsbereichen
  • BLS-VR
    • Der Verwaltungsrat der BLS habe offenbar die Überprüfungs-Aufträge erteilt
  • Eidgenössische Finanzkontrolle
    • Zudem prüfe die Eidgenössische Finanzkontrolle bei der BLS die korrekte Verbuchung von
      • Kosten in den subventionierten Sparten und
      • Erträgen in den subventionierten Sparten

SBB

  • Z-Pass mit systematischen Fehlern
    • Bei der Verteilung der Einnahmen des Tarifverbundes Z-Pass wurden bei der SBB mehrere systematische Fehler entdeckt
  • 2012 – 2019
    • Unter anderem wurden die Einnahmen für die Jahre 2012 bis 2019 nicht korrekt zwischen dem eigenwirtschaftlichen Fernverkehr und dem subventionierten RPV aufgeteilt
      • Überforderung
        • Dies führte unter dem Strich zu einer ungerechtfertigten Belastung des RPV im Umfang von rund CHF 7,4 Mio., welche die SBB zurückzahlen wird
      • Fehler zulasten der SBB
        • Es habe auch Unstimmigkeiten gegeben, die sich zuungunsten der SBB ausgewirkt hätten
      • Massnahmen
        • Das BAV fordert von der SBB zudem, die Einnahmenverteilung in den Tarifverbünden
          • zu vereinfachen und
          • transparenter zu gestalten

Anschlussgleise

  • Privatgleisebesitzer
    • Verschiedene Unternehmen würden in Anschlussgleise investieren, damit die Güterwagen vom öffentlichen Bahnnetz direkt aufs private Firmengelände fahren könnten
  • Subventionierung der Anschlussgleise
    • Der Bund leiste Finanzhilfen die Privatgleiseanschlüsse
  • Anteilsmässige Rückforderung der Investitionsbeiträge
    • Das BAV habe gemäss Gütertransportverordnung die Investitionsbeiträge anteilmässig zurückzufordern, wenn bestimmte, vertraglich vereinbarte Transportmengen nicht erreicht würden
  • Fehlerhafte Transportmengen-Registrierung
    • Es bestünden Anzeichen, dass in den letzten Jahren die Transportmengen in einer BAV-Datenbank nicht korrekt registriert und dadurch Rückforderungen nicht wie vorgesehen abgeklärt worden seien
  • Strafrechtliche Sanktionierung?
    • Das BAV schaltete offenbar die Bundesanwaltschaft (BA) ein, um allfällige strafrechtlich relevante Aspekte abzuklären
  • Schadenerhebung
    • Das BAV prüfe die Fälle im Einzelnen und habe die nötigen Schritte in die Wege geleitet
    • Der Schaden dürfte nach ersten Erkenntnissen gesamthaft in der Grössenordnung eines tiefen einstelligen Millionenbetrages liegen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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