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Coronavirus (COVID-19): Gymnasien können auf schriftliche Maturitätsprüfungen verzichten

Datum:
29.04.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Bildungsrecht
Stichworte:
Bildung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat hat heute, 29.04.2020, auf Antrag der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK entschieden, dass die kantonalen Gymnasien dieses Jahr auf schriftliche Maturitätsprüfungen verzichten können.

Die Kantone könnten aufgrund dieses Bundesratsbeschlusses den unterschiedlichen Gegebenheiten infolge der Corona-Krise Rechnung tragen.

Auf die kantonalen Prüfungen der eidgenössischen Berufsmaturität werde in der ganzen Schweiz verzichtet. Die Prüfungen würden durch Erfahrungsnoten ersetzt.

Mehr: Coronavirus: Bund hat Entscheide zu Maturitätsprüfungen gefällt | admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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