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Coronavirus (COVID-19): Konsultationsergebnisse zur Überschuldungsvermeidung + zur COVID-19-Stundung

Datum:
07.04.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Coronavirus, Überschuldung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 725 / SchKG

Einleitung

Das Bundesamt für Justiz BJ prüft gegenwärtig weitere Massnahmen zu Gunsten von Unternehmen, die von der COVID-19-Pandemie existenziell bedroht sind.

Hiezu hat das Bundesamt für Justiz eine öffentliche Blitz-Konsultation durchgeführt, die bis FR 03.04.2020, 12 Uhr, befristet war.

Geplante Massnahmen

Gegenstand der geplanten zur Vernehmlassung verstellten Massnahmen sind:

  • Erleichterungen für Unternehmen bei drohender Überschuldung
    • Teilsistierung von OR 725 Abs. 2
  • Anpassungen im Betreibungsrecht
    • Verzicht auf Prüfung der Sanierungsfähigkeit durch das Nachlassgericht
    • Verlängerung der Dauer der provisorischen Nachlassstundung
    • Übergang zum Konkurs nach Ablauf einer Karenzfrist
    • Auflösung von Dauerschuldverhältnissen
    • Einführung einer neuen COVID-19-Stundung

Unsere Berichterstattung

Wir berichteten:

Hier der Auszug:

Vernehmlassungsergebnisse der öffentlichen Konsultation

Das Bundesamt für Justiz BJ hat am vergangenen Montag, den 06.04.2020, die eingegangenen Vernehmlassungs-Antworten publiziert:

Hier der Auszug:

Stellungnahmen der öffentlichen Konsultation

Man darf gespannt sein, welche Massnahmen der Bundesrat nun trifft. Wir werden Sie weiter informieren.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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