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SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht / Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Definitive Rechtsöffnung: Kein Vollstreckbarkeitsnachweis für Betreibungsfortsetzung

Datum:
01.04.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht
Stichworte:
Definitive Rechtsöffnung, Vollstreckbarkeitsbescheinigung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 80

Für die Fortsetzung der Betreibung ist keine Rechtskraftbescheinigung des Rechtsöffnungsentscheids erforderlich, da sich die Vollstreckbarkeit des Entscheids (seit 01.01.2011) direkt aus der Schweizerischen Zivilprozessordnung ergibt.

Dieser Entscheid ist von grosser praktischer Bedeutung, wird doch klargestellt, dass für die Fortsetzung der Betreibung vom Betreibungsamt keine Bescheinigung über die Vollstreckbarkeit des Rechtsöffnungsentscheids verlangt werden darf.

Quelle

BGer 5A_78/2017 vom 18.05.2017

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