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Gesundheitsrecht / Reiserecht / Wirtschaft

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Coronavirus: A.o. Lage beendet, Notrecht gilt weiter + neue Bedingungen für Gastro- und Reise-Branche

Datum:
29.05.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Bundesrat, Coronavirus, COVID-19, Lockdown, Lockerung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat hat an seiner Presskonferenz vom 27.05.2020 zusammengefasst folgendes als „Erläuterung“ seiner von bereits bekanntgegebenen offiziellen Mitteilung verlauten lassen:

  • Grundsatz: Notrecht gilt weiterhin
  • Verantwortung: Es gelte wieder die Eigenverantwortung des Volks
  • Zwei-Meter-Abstand: weiterhin empfohlen
    • Das Social Distancing mit unbekannten Dritten bleibt weiterhin allgemein empfohlen
  • Gastronomie: Sukzessiver Weg zur Normalität
    • Ab 06.06.2020 wieder mehr als 4 Personen an einem Tisch, aber Kontaktdatenerhebung mindestens einer Person (Nachverfolgbarkeit)
    • 2 Meter-Abstand zwischen den Tischen gilt weiter
    • Beschränkte Öffnungszeiten
    • Konsumation sitzend
  • Reisen: Kleine Reisefreiheit + stufenweises Vorgehen
    • Wiederherstellung der Reisefreiheit mit allen EU- und EFTA-Staaten bis 06.07.2020
    • Aufhebung der Grenzkontrollen am 15.06.2020
    • Öffnung gegenüber Drittstaaten ausserhalb des Schengen-Raums: Koordination laufend
  • Discos + Clubs: Party-Erlaubnis, aber …
    • für max. 300 Personen
    • nur bis Mitternacht
    • pro Besucher 4 m2 Fläche erforderlich
    • Pflicht der Veranstalter, eine Präsenzkontrolle zu führen
  • Versammlung von Gesellschaften
    • Gestattung ab 01.07.2020 („Frist für Einberufung für schriftliche oder elektronische Versammlungen“)
  • Contract Tracing

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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