LAWNEWS

Sozialversicherungsrecht / Sozialversicherung / Vertragsrecht

QR Code

Krankenversicherung: Strengere Reglementierung der Vermittlertätigkeiten

Datum:
14.05.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Stichworte:
Vernehmlassung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vermittlertätigkeiten im Bereich der Krankenversicherung sollen stärker reglementiert werden. Daher hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13.05.2020 eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt, die ihm die Kompetenz einräumt, ein Vereinbarung zwischen den Versicherern zur Vermittlertätigkeit allgemein verbindlich zu erklären. Die telefonische Kaltakquise wird damit verboten und die Vergütung der Vermittler begrenzt.

Gegenwärtig regeln die Versicherer den Tätigkeitsrahmen ihrer Vermittler:

  • in eigener Kompetenz
  • auf freiwilliger Basis.

Bis anhin waren die von den Versicherern festgelegten Regeln nur für diejenigen Versicherer verbindlich, die sie unterzeichneten.
Neu soll der Bundesrat durch die Gesetzesänderung die Kompetenz erhalten:

  • diese Regeln für alle Versicherer allgemein verbindlich zu erklären
  • in der obligatorischen Krankenversicherung
  • in der Zusatzversicherung.

Betroffen sind:

  • Begrenzung bei der Vergütung der Vermittler
  • ihre Ausbildung
  • das Verbot der telefonischen Kaltakquise
  • die Erstellung und Unterzeichnung eines Gesprächsprotokolls mit dem Kunden
  • Sanktionen bei Nichteinhaltung.

Die Vorlage setzt eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) voraus.

Das Vernehmlassungsverfahren ist nur an bestimmte Empfänger adressiert und dauert bis 03.09.2020.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.