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Miteigentümerausschluss und Verfügungsbeschränkung

Datum:
12.05.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Stichworte:
Betreibungsamt, Immobilie, Miteigentum, Verfügungsbeschränkung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 960 Abs. 1 Ziffer 2 i.V.m. ZGB 649b Abs. 2

Die Verwertung infolge Ausschlusses eines Miteigentümers ist eine Art von privater Enteignung, deren Rechtfertigung in einem gemeinschaftsfeindlichen Verhalten des / der betreffenden Miteigentümer(s) liegt.

Rin Tatbestand, der die Löschung der Vormerkung gerechtfertigt, ist in allen Verwertungsstadien möglich.

Das Betreibungsamt (oder Konkursamt) darf eine Löschung der Verfügungsbeschränkungs-Vormerkung nur bewilligen oder veranlassen, wenn sichergestellt ist, dass die Verwertung nicht noch weitergeht.

Quelle

BGer 5A_351/2017 vom 12.12.2017

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