Der Bundesrat hat im Frühjahr 2019 die Änderung des Bankengesetzes (BankG) in den Bereichen Einlagensicherung, Insolvenz und Segregierung in die Vernehmlassung geschickt.
Der Bundesrat stärkt nun den Schutz für Kundengelder bei Banken: Laut Beschluss des Bundesrates soll nun die Deckungssumme der Einlagensicherung um über eine Milliarde Schweizerfranken erhöht werden. Zudem soll der Versicherungsschutz durch eine Vorfinanzierung glaubwürdiger werden.
Weiterführende Informationen
- Teilrevision Bankengesetz: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung | law-news.ch
- Anlegerschutz | anlegerschutz.ch
Quelle
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