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Aus MELANI wird das neue „Nationale Zentrum für Cybersicherheit“ (NCSC)

Datum:
30.06.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Internetrecht
Stichworte:
Cyber-Crime, Melani
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zur Stärkung der Aktivitäten des Bundes im Bereich Cyberrisiken hat der Bundesrat beschlossen, auf Basis bestehender Kompetenzen und Fachstellen wie der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) aufzubauen.

MELANI wird per 01.07.2020 damit Teil des NCSC.

Das Thema der Cybersicherheit hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen:

  • in der nationalen und internationalen Sicherheitspolitik
  • für den Wirtschaftsstandort Schweiz
  • für die Bevölkerung.

Um die Bevölkerung und die Wirtschaft beim Schutz vor Cyberrisiken zu unterstützen und die Sicherheit der eigenen Systeme zu verbessern, hat der Bundesrat am 30.01.2019 ein Kompetenzzentrum für Cybersicherheit beschlossen, das «Nationale Zentrum für Cybersicherheit».

Kern dieses neuen Zentrums bildet die Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI.

Das Zentrum werde laut Bundesrat zurzeit so aufgebaut, dass es folgende Aufgaben wahrnehmen könne:

  • Nationale Anlaufstelle für Meldungen zu Vorfällen und Fragen zu Cyberrisiken
  • Betrieb des nationalen Computer Emergency Response Team (GovCERT) als technische Fachstelle
  • Operative Führung der Vorfallbewältigung bei gravierenden Cybervorfällen
  • Geschäftsstelle des Delegierten für Cybersicherheit
  • Fachstelle für die IKT-Sicherheit des Bundes
  • Betrieb eines Expertenpools zur Unterstützung der Fachämter bei der Entwicklung und Umsetzung von Standards zur Cybersicherheit
  • Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung
  • Internationale Zusammenarbeit auf Fachebene

Weitere Entscheide des Bundesrates zur Stärkung der Aktivitäten in der Cybersicherheit

  • 18.04.2018
  • 30.01.2019
  • 14.06.2019
    • Ernennung von Florian Schütz zum Delegierten des Bundes für Cybersicherheit
  • 15.05.2019
    • Verabschiedung des Umsetzungsplans zur «Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) 2018–2022»
  • 13.12.2019
    • Gutheissung des Berichts «Varianten für Meldepflichten von kritischen Infrastrukturen bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen»
    • Der Bericht beschreibt die Kernpunkte:
      • Einführung von Meldepflichten
      • Mögliche Modelle zur Umsetzung der Meldepflicht
    • Basierend auf diesen Ergebnissen will der Bundesrat bis Ende 2020 Grundsatzentscheide über die Einführung von Meldepflichten fällen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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