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Coronavirus: Parlament einigt sich auf Geschäftsmieten-Teilerlass von 60 %

Datum:
09.06.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Geschäftsmieten, Mietrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Ständerat hat gestern, 08.06.2020, die Motion seiner Wirtschaftskommission (WAK) mit 20 zu 19 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen:

  • Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie ihren Betrieb haben schliessen müssen, erhalten einen Mietzinserlass von 60 %.

Der Mietzins-Teilerlass umfasst:

  • Zeitraum
    • Dauer der behördlichen Schliessung
  • Betroffene Mietverhältnisse
    • Mieten von bis zu CHF 20’000 im Monat
  • Tragung
    • Mieter schulden nur noch 40 % der Miete
    • Die restlichen 60 % der Miete soll der Vermieter „tragen“.

Damit hat das „Hin und Her“ um den Mietzinserlass für die vom Coronavirus besonders stark betroffenen Unternehmen ein Ende gefunden.

Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, den hiefür nötigen Gesetzesentwurf zu erarbeiten.

Pro memoria: Nebenrechte / Sicherheiten

Die Nebenrechte wie Personal- oder Realsicherheiten bleiben grundsätzlich bestehen. Mit Bezug aufBürgschaften (Personalsicherheiten) ist Besonderes zu beachten:

Vorbehalten bleibt ein anderslautender Gesetzestext, den der Bundesrat vorzuschlagen und vom Parlament zu beschliessen ist.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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