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Coronavirus: Schweiz hält Einreisebeschränkungen nach Italien aufrecht

Datum:
03.06.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Asylrecht / Migrationsrecht
Stichworte:
Coronakrise, Coronavirus, COVID-19, Einreisebeschränkungen, Grenzgänger, Italien, Schengen-Staaten
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Italien hat beschlossen, seine Einreisebeschränkungen an den Schengen-Binnengrenzen zu seinen Nachbarstaaten am 03.06.2020 aufzuheben:

  • Die Schweiz hält eine gegenseitige Aufhebung dieser Beschränkungen für verfrüht; ihrer Ansicht nach ist es noch zu früh, die Grenzkontrollen an der Südgrenze aufzuheben:
    • Sie hat – ebenso wie die anderen betroffenen Nachbarstaaten – der italienischen Regierung ihren Beschluss mitgeteilt, die geltenden Einreisebeschränkungen bis auf Weiteres beizubehalten
    • Der Bundesrat beabsichtigt, in Absprache mit den betroffenen Grenzkantonen die Öffnung der Grenze mit den anderen Nachbarländern Italiens (Deutschland, Österreich und Frankreich) zu koordinieren
    • Die Einreise in die Schweiz ist also weiterhin beschränkt und der Einkaufstourismus verboten
  • Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige sowie Personen mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die ab dem 03.06.2020 nach Italien reisen, dürfen danach in die Schweiz zurückkehren.

PS: Die Schweiz möchte ihre Grenzen so rasch wie möglich wieder öffnen. Sie ist mit Deutschland, Österreich und Frankreich übereingekommen, die Reisebeschränkungen zwischen diesen Ländern am 15.06.2020 aufzuheben, sofern die COVID-19-Epidemie weiterhin positiv verlaufe.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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