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Gesundheitsrecht / Reiserecht

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Coronavirus: Spanien kurzfristig noch keine Tourismus-Destination

Datum:
04.06.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Ferien, Reisen, Tourismus
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Spanien als zweitwichtigstes Ferien- und Reiseland der Welt wurde von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen. Jeder fünfte mit dem Virus Infizierte, der ins Spital eingewiesen wurde, starb.

Spanien will seine Abschottung lösen und nach rückläufigen Infektionszahlen ab dem 01.07.2020 wieder Touristen ins Land lassen:

  • Quarantänepflicht bis 30.06.2020
    • Auf diesen Zeitpunkt soll die zweiwöchige Quarantänepflicht für Besucher und Rückkehrer aus dem Ausland abgeschafft werden
  • Deckelung der Badegäste pro Strand und Kontrolle
    • Faustregel: pro Benutzer mindestens vier Quadratmeter Strand
    • Apps zur Strandreservierung sollen bereitgestellt werden
    • Kontrolle des Sicherheitsabstands an den Stränden durch Strandwärter
  • Keine Spanien-Bereisung bis 01.07.2020
    • Spanien kann derzeit nicht zu touristischen Zwecken bereist werden
    • Die Einreise aus der Schweiz vor Anfang Juli nach Spanien bedeutet zunächst zwei Wochen in Quarantäne
  • Hotels, Ferienwohnungen und Restaurants in Betrieb?
    • Bis jetzt sind nur wenige Restaurants und Hotels geöffnet
    • v.a. Terrassen-Bedienung + Take away
  • Bars und Restaurants
    • Ab 08.06.2020 können Bars und Restaurants landesweit wieder geöffnet werden, aber nur mit weniger Gästen und unter strengen Sicherheitsvorschriften
    • Es ist eine schleppende Wiedereröffnung zu erwarten
  • Attraktionen und Museen
    • Attraktionen sind wieder offen; ebenso wollen die Museen in der ersten Junihälfte den Normalbetrieb wieder aufnehmen
  • Maskentragpflicht?
    • Ja, im öffentlichen Nahverkehr und in allen Geschäften
    • Im Aussenraum gilt die Maskenpflicht, wenn ein Sicherheitsabstand von 2 Metern nicht gewährleistet ist.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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