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Revisionsrecht: Entzug der Zulassung eines Revisionsexperten

Datum:
29.06.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Revisionsstelle
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

RAG 17

Einem Revisionsexperten kann die Zulassung von der Revisionsaufsichtsbehörde entzogen werden:

  • Entzugsvoraussetzungen
    • Fahrlässiges Handeln bei seiner Tätigkeit
      • Verstoss gegen Anforderungen der geltenden Rechnungslegungsvorschriften
    • Nichterfüllung der Zulassungsbedingungen
  • Zeitlich
    • befristet oder unbefristet
  • Ermessen
    • Die Aufsichtsbehörde verfügt dabei über einen grossen Ermessensspielraum

Dem Argument des betroffenen Revisionsexperten, dass die Verletzungen technischer und beruflicher Normen keine Folgen hatten, konnte im konkreten Fall nicht gefolgt werden.

Soweit die Massnahme eine Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit darstellt, muss sie verhältnismässig sein (E. 6.1). B-7186/2017; BVGer, 4.02.2019. Wirtschaftsstrafrecht

Quelle

BVGer-Urteil vom 04.02.2019
B-7186/2017

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