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Sportrecht / Wettbewerbsrecht

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WEKO: Super League darf spielen

Datum:
11.06.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sportrecht
Stichworte:
Fussball
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die WEKO entspricht gemäss heutiger Mitteilung dem Gesuch des FC Sion nicht, die Wiederaufnahme der Super League zu verbieten und eine kartellrechtliche Untersuchung zu eröffnen.

Der Beschluss der Swiss Football League, die Meisterschaften der Super League und der Challenge League fortzusetzen, verstosse nicht gegen das Kartellgesetz.

Ausgangslage

Aufgrund der Corona-Notmassnahmen des Bundesrates waren die Fussballmeisterschaften waren unterbrochen worden.

Sachverhalt

Am 29.05.2020 hatte die SFL mit 17 von 20 Stimmen beschlossen, die Fussballmeisterschaften

der Raiffeisen Super League und der Brack.ch Challenge League 2019/20 ab dem 19.06.2020 wiederaufzunehmen und bis zum 02.08.2020 zu beenden.

Der FC Sion beantragte anschliessend bei der WEKO, es sei die Fortführung zu verbieten und es sei eine Untersuchung gegen die SFL wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zu eröffnen. Als Begründung machte der FC Sion im Wesentlichen geltend, die Wiederaufnahme führe zu Wettbewerbsnachteilen für kleinere Clubs, bei denen zahlreiche Spielerverträge per 30.06.2020 auslaufen würden.

Angesichts der Lockerung des Lockdowns hatte also die Swiss Football League (SFL)

zwischen Abbruch oder Wiederaufnahme der professionellen Meisterschaften zu entscheiden.

WEKO-Entscheid

Die Wettbewerbskommission (WEKO) sieht in der Wiederaufnahme der Spiele kein missbräuchliches Verhalten der SFL.

Den Entscheid der Wiederaufnahme habe die SFL nicht mit der Absicht getroffen, einzelne Clubs im Wettbewerb zu behindern und der „Re-Start“ erfolge für alle unter den gleichen Bedingungen.

Die Problematik von Wettbewerbsverzerrungen durch auslaufende Spielerverträge habe die SFL erkannt und deshalb daher Gegenmassnahmen ergriffen.

Die Wiederaufnahme rechtfertige sich zudem aufgrund der negativen wirtschaftlichen Folgen, die ein Abbruch für die Clubs und die SFL hätte.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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