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Gesundheitsrecht / Reiserecht

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Coronavirus (COVID-19): Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten

Datum:
23.07.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronakrise, COVID-19
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

In der Schweiz gilt eine Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Staaten und Gebieten (siehe unten).

Die Liste dieser Gebiete wurde heute, 23.07.2020 angepasst. Die kantonalen Behörden kontrollieren die Einhaltung der Quarantäne stichprobeweise.

Quarantänepflicht

Für Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und in die Schweiz einreisen, besteht seit dem 06.07.2020 eine Quarantänepflicht (BAG: dies ist nicht nur eine Empfehlung).

Wir berichteten:

Coronavirus: Quarantäne für Einreisende aus Risikogebieten, Aufhebung gewisser Einreisebeschränkungen ab 20.07.2020

Rechtliche Grundlage, Meldepflicht + Sanktion

Die rechtliche Grundlage dafür ist das Epidemiengesetz:

  • Meldepflicht binnen 2 Tagen
  • Busse bis CHF 10‘000
    • Wer sich einer Quarantäne entzieht oder die Meldepflicht nicht befolgt, begeht nach dem Epidemiengesetz eine „Übertretung“, die mit einer Busse von bis zu CHF 10 000 bestraft wird.

Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko

Die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko wird regelmässig aktualisiert, zum nächsten Mal am 23.07.2020, Mitternacht (0:00 Uhr).

  • Argentinien
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Bahrain
  • Belarus (ab dem 23. Juli nicht mehr auf der Liste)
  • Besetztes Palästinensisches Gebiet (gilt ab dem 23. Juli)
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina (gilt ab dem 23. Juli)
  • Brasilien
  • Cabo Verde
  • Chile
  • Costa Rica (gilt ab dem 23. Juli)
  • Dominikanische Republik
  • Ecuador (gilt ab dem 23. Juli)
  • El Salvador (gilt ab dem 23. Juli)
  • Eswatini (Swasiland) (gilt ab dem 23. Juli)
  • Guatemala (gilt ab dem 23. Juli)
  • Honduras
  • Irak
  • Israel
  • Katar
  • Kasachstan (gilt ab dem 23. Juli)
  • Kirgisistan (gilt ab dem 23. Juli)
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Kuwait
  • Luxemburg (gilt ab dem 23. Juli)
  • Malediven (gilt ab dem 23. Juli)
  • Mexiko (gilt ab dem 23. Juli)
  • Moldova
  • Montenegro (gilt ab dem 23. Juli)
  • Nordmazedonien
  • Oman
  • Panama
  • Peru
  • Russland
  • Saudi-Arabien
  • Schweden (ab dem 23. Juli nicht mehr auf der Liste)
  • Serbien
  • Südafrika
  • Suriname (gilt ab dem 23. Juli)
  • Turks- und Caicos-Inseln
  • Vereinigte Arabische Emirate (gilt ab dem 23. Juli)
  • Vereinigte Staaten von Amerika (inklusive Puerto Rico und US Virgin Islands)

Karte zur erweiterten Liste der Risikoländer


Bildquelle: Diese 42 Länder zählen als Risikogebiete | srf.ch

Mehr: Covid-19: Massnahmen im Bereich internationaler Personenverkehr (Infoblatt A5) (PDF, 1 MB, 09.07.2020)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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