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Coronavirus: Quarantäne für Einreisende aus Risikogebieten, Aufhebung gewisser Einreisebeschränkungen ab 20.07.2020

Datum:
02.07.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Asylrecht / Migrationsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Grenzöffnung zu EU-/EFTA-Staaten, Schengen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat hat am 01.07.2020 verschiedene Massnahmen getroffen:

  • Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben.
  • Aufhebung von Einreisebeschränkungen für erste Drittstaaten auf 20.07.2020 vorgesehen.

Quarantäne für Reisende aus gewissen Gebieten

  • Gründe
    • Seit Mitte Juni wiederholte Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz
    • Einreise infizierter Personen aus Ländern des Schengen-Raums und aus Nicht-Schengen-Staaten
  • Anordnung
    • 10-tägige Quarantäne-Pflicht für Personen, die ab Montag, 06.07.2020, aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreisen
  • „Liste der Risikoländer“
    • Das BAG führt eine entsprechende Liste, die jeweilen angepasst wird
    • Die Liste soll erst in Arbeit sein (siehe aber Box mit Karte der Risikoländer unten)
  • Information
    • Die betroffenen Personen werden gezielt informiert:
      • im Flugzeug
      • im Reisebus
      • an den Grenzübergängen
  • Meldepflicht
    • Sie müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die neue Verordnung wird morgen verabschiedet und publiziert
  • Transport-Ablehnung für kranke Passagiere
    • Die Flug- und Reisebusgesellschaften sind angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.

Coronavirus Risikogebiete
Bildquelle: tagblatt.ch

Aufrecht bleibende Einreisebeschränkungen bis 20.07.2020

  • Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 01.07.2020 Kenntnis genommen von den:
    • Empfehlungen des Rates der EU, die corona-bedingte Einreisebeschränkungen ab dem 01.07.2020 für 15 Staaten aufzuheben
  • Die Schweiz wird diesen Empfehlungen voraussichtlich folgen,
    • jedoch erst per 20.07.2020 und
    • mit Ausnahme von Serbien
  • Das EJPD beabsichtigt demnach auf dieses Datum hin von der Liste der Risikoländer zu streichen:
    • Algerien
    • Australien
    • Kanada
    • Georgien
    • Japan
    • Marokko
    • Montenegro
    • Neuseeland
    • Ruanda
    • Südkorea
    • Thailand
    • Tunesien
    • Uruguay
    • von den EU-Staaten ausserhalb des Schengen-Raums
      • Bulgarien
      • Irland
      • Kroatien
      • Rumänien
      • Zypern
  • China soll in Umsetzung der EU-Empfehlung ebenfalls von der Liste gestrichen werden, sofern und soweit die Reziprozität für Einreisende aus der Schweiz gewährleistet ist.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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