Die Übernahme der europäischen Drohnenregulierung war in der Schweiz auf den 01.07.2020 vorgesehen.
Die EU-Kommission hat angesichts der COVID-19-Pandemie entschieden, dass die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/947 um ein halbes Jahr verschoben wird.
Damit bleibt die bisherige Schweizer (Binnen-)Regulierung über den Betrieb von Drohnen bis Ende 2020 weiterhin in Kraft.
Mehr: Neue Drohnenregulierung ab 1. Januar 2021 | bazl.admin.ch
- Drohnen: Registrierungspflicht ab Mitte 2020 | law-news.ch
- Drohnen: Der Drohnenflug findet nicht im rechtsfreien Raum statt | law-news.ch
Quelle
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