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Verkehrsrecht

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Parkgebühren für Motorräder und schnelle E-Bikes

Datum:
15.07.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
45 km-E-Bikes, Parkbussen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Optional ab 01.01.2021

Einleitung

Der Bundesrat hat im Mai 2020 neue Signalisations-Vorschriften erlassen. Wir berichteten: Verkehrsregeln + Signalisation: Bundesrat erlässt neue Vorschriften

Darunter befindet sich auch Parkgebühren für „Zweiräder“ ab 01.01.2021:

Signal „Parkieren gegen Gebühr“

  • Der Geltungsbereich des Signals «Parkieren gegen Gebühr» wird neu auf alle Fahrzeuge ausgedehnt
  • Dadurch können gebührenpflichtige Parkfelder neu eingeführt werden für:
    • Motorräder
    • Mofas
    • schnelle E-Bikes

Bald dürfte – je nach Stadt –  das Gratis-Parkieren des Motorrads, des Rollers oder des schnellen E-Bikes vorbei sein.

Die Signalisations-Änderung geht auf den Wunsch des Städteverbands zurück. Er möchte den Parkraum für Zweiräder in den Städten besser steuern zu können.

Starke Zunahme der Zweiräder

Die Schweiz zählt beinahe eine Million immatrikulierte Motorräder, Mofas (Töffs, Roller etc.) und schnelle E-Bikes. Der Zunahme-Trend geht weiter. Corona-bedingte Meidung der öffentlichen Verkehrsmittel, schnelles Vorankommen in der Stadt und einfacheres Parken als mit Autos sind die Treiber dieses Trends.

Gewisse Disziplinlosigkeit beim Parkieren

Der öffentliche Raum für Zweiräder wird immer enger. Auch eine gewisse Disziplinlosigkeit beim Abstellen der Zweiräder macht nicht nur der öffentlichen Hand, sondern auch den Fussgängern zu schaffen. Teils leidet sogar die Verkehrssicherheit, wenn die Zweiräder an die Fussgänger-Streifentafel gekettet werden und teilweise den Zugang zum Fussgängerstreifen versperren. Die Motorrad- und Mofa-Lenker scheuen sich auch nicht in Fahrverbotszonen zu parken.

Dies wird sich ab 2021 in einigen Städten ändern. Die Städte sind ab diesem Datum berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine kostenpflichtige Zweirad-Parkierung zu organisieren.

Welche Städte?

Die Prüfung einer „Zweirad-Parkgebühr“ ist in nachgenannten Städten in Aussicht genommen:

  • Bern
  • Lugano
  • Luzern

Noch nicht äussern wollten sich:

  • Biel
  • Gallen
  • Zürich

Kein Thema soll die „Zweirad-Parkgebühr“ für nachgenannte Städte sein:

  • Basel
  • Lausanne.

Velos auch bald im Gebühren-Fokus?

Die „Parkgebühr“ für motorisierte Zweiräder hat auch der Frage Auftrieb gegeben, ob in Bälde Velofahrer zur Kasse gebeten werden. So abwegig ist der Gedanken nicht:

  • Velofahrer sind heute die Einzigen, die alles gratis erhalten (keine Verkehrsabgaben (abgeschaffte Velovignette), keine Haftpflichtversicherung, keine Parkgebühren usw.)
  • Für sie wird wie wild in die Verkehrsinfrastruktur investiert (Velowege, separate Lichtsignale usw.), ohne verursachergerechte Kostenumlage.

Es wird sich weisen, ob die Parkgebühr für motorisierte Zweiräder der Startanlass für eine allgemeine Parkgebühr ist.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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