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Schweiz + Fürstentum Liechtenstein: Änderung Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) betreffend BEPS

Datum:
15.07.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern natürliche Personen
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Schweiz und Liechtenstein haben am 14.07.2020 in Bern ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung  (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.  

Das Änderungsprotokoll enthält folgendes:

  • eine Missbrauchsklausel, die
    • abstellt auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts
    • sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird
  • die Bestimmung
    • über das Verständigungsverfahren entsprechend dem Mindeststandard.

Die Schweizer Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls begrüsst.

Bevor das DBA-Protokoll in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.

FAQ

BEPS = Base Erosion and Profit Shifting

  • Mit diesem OECD-Projekt soll weltweit gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnverkürzungen vorgegangen werden
  • Die legale, aber als aggressiv qualifizierte Steuergestaltung von multinationalen Unternehmen soll eingedämmt werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: St9191 / CC BY-SA

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