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Steuerfreie Ausfuhr im Reiseverkehr: Fristverlängerung von 30 Tage auf 90 Tage

Datum:
15.07.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reisende, Steuerfreiheit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) verlängert gemäss Medienmitteilung vom 14.07.2020 die Frist für die steuerfreie Ausfuhr von Waren, die Touristen in der Schweiz gekauft haben, von 30 Tagen auf 90 Tage.

Die Änderung der «Verordnung des EFD über die Steuerbefreiung von Inlandlieferungen von Gegenständen zwecks Ausfuhr im Reiseverkehr» ziel auf folgendes:

  • Angleichung der schweizerischen Regeln an die international gängigen Standards
  • Steigerung der Kundenfreundlichkeit
  • Touristen, die länger als 30 Tage in der Schweiz sind
  • Positiver Effekt für Uhren-, Schmuck-, Tourismus- und generell die Detailhandelsbranche
  • Waren, die ab dem 01.08.2020 gekauft werden.

Die Verordnungsänderung ist ein Folge der Motion Vitali (17.3298) «Bürokratieabbau. Mit elektronischer Exportvalidierung in die Zukunft».

Demgegenüber bedarf die in der Motion ebenfalls geforderte elektronische Exportvalidierung einer Gesetzesänderung.

Hierzu wurde am 19.06.2020 die Vernehmlassung eröffnet.

Diese Änderung tritt am 01.08.2020 in Kraft.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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