Der Bundesrat (BR) hat heute entschieden, dass ab dem 15.08.2020 auch in Flugzeugen eine Maske getragen werden müsse.
Die Massnahme betreffe alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen, unabhängig von der Fluggesellschaft.
NB: Bereits seit dem 06.07.2020 gelte im öffentlichen Verkehr eine Maskentragpflicht.
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Coronavirus (COVID-19): Arbeitsweg, Arbeitsabstand, Absenzen und Arztzeugnis | law-news.ch
- Fluggastrechte | reiserecht.ch
- Fluggastrechte | konsumenten-schutz.ch
Quelle
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LawMedia Redaktion
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