Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass der goldene Osterhase des Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli keine geschützte Farbmarke ist:
- Ausgangslage
- Zwei Gesellschaften von Lindt & Sprüngli hatten gegen den Konkurrenten Confiserie Heilemann geklagt, weil dieser auch goldene Schokohasen verkaufte
- Das Landgericht München urteilte, dass Lindt & Sprüngli Rechte an dem Goldton aus einer Benutzungsmarke zustehe
- Das Oberlandesgericht entschied nun anders:
- Goldfarbe nicht Markenbestandteil
- Mittels Verkehrsgutachten wollte Lindt & Sprüngli nachweisen, dass die goldene Farbe stark mit der Marke verbunden sei
- Das OLG München hat aber erwogen, dass die Farbe hier nicht unmissverständlich zur Identität der Marke gehöre, weil auch andersfarbige Produkte im Sortiment geführt würden
- Nicht vergleichbar mit Milka & Co.
- Bei Lindt & Sprüngli würden nicht alle Produkte goldfarben verpackt. Dies sei damit anders als „Nivea Blau“, das „Telekom-Magenta“ oder das „Milka-Lila“
- Folge:
- Aufgrund des Gerichtsurteils dürften somit auch andere Unternehmen ihre Schokoladenhasen vorerst weiterhin in goldener Farbe verpacken.
- Weiterzug an BGH?
- Kein Statement von Lindt & Sprüngli.
OLG München, 30.07.2020 – 29 U 6389/19
Unterscheidungskraft, Werbung, Herkunftshinweis, Berufung, Unterlassungsanspruch, Vertrieb, Zeichen, Anlage, Ware, Bekanntheit, Auskunft, Unterlassungsantrag, Ordnungshaft, Zustimmung, Androhung eines Ordnungsgeldes, abstrakte Farbmarken, konkrete Verletzungsform.
Weiterführende Informationen:
- Urteil des OLG München vom 30.07.2020 (Az. 29 U 6389/19) | kanzlei.biz
- Materielle Informationen (CH) zum Markenrecht| markenrechte.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: Lindt & Sprüngli @ Keystone SDA
LawMedia Redaktion
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