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Internationales Recht / Zivilprozessrecht

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Revidiertes internationales Schiedsrecht: Inkrafttreten per 01.01.2021

Datum:
27.08.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Internationales Recht
Stichworte:
Revision, Schiedsgerichtsbarkeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schweizer Schiedsplatz wird flexibler und attraktiver

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 26.08.2020 entschieden, dass die revidierten Gesetzesbestimmungen über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit auf den 01.01.2021 in Kraft treten, sofern kein Referendum dagegen zustande kommt.

Das revidierte Schiedsrecht ist flexibler, nutzerfreundlicher und erhöht die Attraktivität der Schweiz als einen der weltweit führenden Standorte für Schiedsgerichte noch weiter.

Das Parlament hat die Schiedsgerichtsbarkeits-Revision am 19.06.2020 verabschiedet. Die Referendumsfrist läuft noch bis am 08.10.2020. Die Inkraftsetzung per 01.01.2021 steht daher unter dem Vorbehalt, dass kein Referendum zustandekommt.

Die Schiedsgerichtsbarkeit

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein wichtiges und weit verbreitetes Instrument, um in internationalen Verhältnissen rechtliche Streitigkeiten beizulegen:

  • Bereiche, in denen die Schiedsgerichtsbarkeit als gefragte Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit gilt:
    • internationalen Handelsrecht
    • Finanzrecht
    • Investitionsschutzrecht
    • Sportrecht

Die Schweiz als Schiedsgerichtsplatz

  • Schweiz bietet bereits heute überaus gute Bedingungen für internationale Schiedsverfahren

Die Revision

  • Mit der Revision wurde eine entsprechende Motion (12.3012, «Bundesgesetz über das internationale Privatrecht. Die Attraktivität der Schweiz als internationaler Schiedsplatz erhalten») erfüllt, mit dem Ziel, den internationalen Schiedsplatz Schweiz noch attraktiver zu gestalten.

Die revidierten Bestimmungen

Die revidierten Bestimmungen sind allem voran nutzerfreundlicher, insbesondere für internationale Anwender. Neu sind:

  • Das gesamte internationale Schiedsrecht wird nun eigenständig und abschliessend geregelt
  • Rechtsschriften können in Rechtsmittelverfahren künftig beim Bundesgericht auch in englischer Sprache eingereicht werden
  • Stärkung der Parteiautonomie
  • Neu: Zulässigkeit von Schiedsklauseln in einseitigen Rechtsgeschäften
  • Optimierung für Schiedsgerichte mit Sitz im Ausland, da diese inskünftig für den Erlass sog. vorsorglicher und sichernder Massnahmen direkt an das zuständige schweizerische Gericht gelangen können und müssen nicht die zeit- und kostenaufwändige internationale Rechtshilfe beschreiten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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