LAWNEWS

Internationales Recht / Strafrecht

QR Code

Verordnung über die internationale Rechtshilfe: Änderung durch den BR

Datum:
19.08.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Internationales Recht
Stichworte:
Strafrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der internationalen Rechtshilfe wird einem Ersuchen eines anderen Staates in der Regel nur entsprochen, wenn dieser Gegenrecht gewährt. Für eine effiziente Zusammenarbeit delegiert der Bundesrat nun seine Kompetenz zur Abgabe solcher Gegenrechtserklärungen an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Das ist insbesondere im Kampf gegen die internationale Wirtschaftskriminalität von grosser Bedeutung. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine entsprechende Änderung der Rechtshilfeverordnung gutgeheissen und auf den 01.11.2020 in Kraft gesetzt.

Dazu folgendes:

  • Grundlage für Gegenrechtszusicherung
    • Beruht die Rechtshilfe zwischen der Schweiz und einem anderen Staat nicht auf einem bilateralen oder multilateralen Übereinkommen, so wird einem Ersuchen um Zusammenarbeit in Strafsachen in der Regel nur entsprochen, wenn der ersuchende Staat Gegenrecht gewährt
      • Bis anhin hat das das Bundesamt für Justiz (BJ) jeweils in eigener Kompetenz die schweizerische Rechtslage erklärt
      • Einige Staaten verlangen nun von der Schweiz eine verbindlichere, formelle Gegenrechtserklärung
        • Eine solche Zusicherung des Gegenrechts fällt aber gemäss geltendem Recht in die Kompetenz des Bundesrats
  • Delegation an EJPD
    • Damit künftig eine verbindliche Gegenrechtserklärung abgegeben werden kann, ohne dass es in jedem Einzelfall eines Bundesratsentscheids bedarf, delegiert der Bundesrat diese Kompetenz nun an das zuständige EJPD
  • Kampf gegen internationale Wirtschaftskriminalität
    • Eine weiterhin möglichst erfolgreiche Zusammenarbeit mit allen Staaten im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ist wichtig
    • Diese Zusammenarbeit ist insbesondere im Kampf gegen die internationale Wirtschaftskriminalität von grosser Bedeutung.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.